Schweizerischer Fachgesellschaften unterstützen Neuregelung der Fortpflanzungsmedizin
Bern – Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) hat den Bürgern empfohlen, bei einer Abstimmung am 14. Juni für eine Verfassungsänderung zu votieren, welche die Regeln für die Fortpflanzungsmedizin ändert. „Die Schweiz hat eines der restriktivsten Fortpflanzungsgesetze innerhalb Europas. Dies verunmöglicht eine optimale Behandlung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch und setzt Frauen und Ungeborene unnötigen Risiken aus“, begründet die SAMW ihre Empfehlung.
Der zu Wahl stehende Verfassungsartikel erhöht nach Einschätzung der medizinischen Fachgesellschaften die Chance auf eine erfolgreiche Kinderwunschbehandlung deutlich. Er erlaubt, zwölf anstatt nur drei befruchtete Eizellen zu entwickeln und entwickelte Eizellen am Tag fünf einzufrieren. Im Augenblick dürfen hingegen maximal drei befruchtete Eizellen bis Tag fünf entwickelt werden.
Zudem müssen alle entwickelten Eizellen übertragen werden – das Einfrieren ist verboten. „Die Problematik dieser 3er-Regel wird schnell klar, wenn man sich vor Augen hält, dass nur jede sechste befruchtete Eizelle entwicklungsfähig ist“, heißt es auf einer Info-Website zum neuen Verfassungsartikel. Die Neuregelung würde es auch erlauben, Frauen zunächst eine einzige entwickelte Eizelle zu übertragen, was das Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft reduziert.
„Die SAMW empfiehlt deshalb, dem Verfassungsartikel für eine Neuregelung der Fortpflanzungsmedizin 2015 zuzustimmen“, so das Fazit der Fachgesellschaften.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: