Politik

Screening auf Hepatitis B und C neuer Bestandteil des Gesundheits-­Check-ups

  • Freitag, 20. November 2020
/tunedin, stockadobecom
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Berlin – Versicherte ab 35 Jahren haben künftig einmalig den Anspruch, sich auf die Virus­erkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C als Bestandteil der Gesundheitsunter­suchung (Check-up) testen zu lassen. Das beschloss heute der Gemeinsame Bundes­ausschuss (G-BA).

Damit sollen unentdeckte, weil zunächst symptomlos oder schleichend verlaufende In­fektionen mit dem Hepatitis-B-Virus (HBV) oder Hepatitis-C-Virus (HCV) erkannt werden.

Eine unbehandelte chronische Hepatitis kann gravierende Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall wird die Leber so schwer geschä­digt, dass eine Lebertransplantation nötig sein kann. Dieser schwere Verlauf kann durch die frühzeitige Gabe von antiviralen Medikamenten sehr wirksam verhindert werden.

Die Folgen einer unbehandelten chronischen Infektion mit Hepatitis B oder C seien „äu­ßerst schwerwiegend“ und mit „viel Leid“ für betroffene Patienten verbunden, betonte Mo­nika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitz­ende des Unteraus­schus­ses Methodenbewertung.

Gleichzeitig sei eine Infektion mit Hepatitis B oder C äußerst zuverlässig diagnostizier- und therapierbar. Es stünden wirksame Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Mit dem neu eingeführten Screening könne Hepatitis frühzeitig erkannt und behandelt wer­den. Bei den betroffenen Menschen könnten so schwerwiegende Leberschädigungen verhindert werden.

Gesetzlich Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr alle drei Jahre Anspruch auf einen Check-up (Gesundheitsuntersuchung). Übergangsweise können Versicherte über 35 den neu eingeführten Test auf Hepatitis B und C jedoch auch separat nachholen, wenn ihr letzter Check-up weniger als drei Jahre ab Inkrafttreten dieses Beschlusses zurückliegt.

In der Diskussion im Plenum des G-BA wurde auch darüber debattiert, ob das Screening nicht bereits für Patienten ab einem Alter von 18 Jahren eingeführt werden sollte. Beson­ders die Deutsche Aidshilfe hatte in der Expertenanhörung dies gefordert, berichtete die Patientenvertretung und votierte gegen den Beschluss, der von den anderen Mitgliedern einstimmig beschieden wurde.

Vertreter der Krankenkassen merkten an, dass in der Expertenanhörung das Alter von Patienten diskutiert wurde, aber keine Einheitlichkeit erreicht wurde. Ärzte könnten wei­terhin jüngere Patienten testen lassen, falls sie möglichen Risikogruppen angehören.

Der Beschluss wird nun dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Da­nach verhandeln Ärzte und Krankenkassen im Bewertungsausschuss die Höhe der ärztli­chen Vergütung. Sobald die Abrechnungsziffer feststeht, kann die Leistung in Anspruch genommen werden.

EB/bee

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