Ärzteschaft

Screening auf Hepatitis B und Hepatitis C ab Oktober abrechnungsfähig

  • Montag, 16. August 2021
/tunedin, stockadobecom
/tunedin, stockadobecom

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich im Be­wer­tungsausschuss auf die Vergütung eines Screenings auf eine Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virusin­fektion geeinigt und diese in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen.

Der Bewertungsausschuss geht dabei davon aus, dass das Screening auf Hepatitis B und C zusammen durchgeführt werden. Dazu haben KBV und Krankenkassen die Gebührenordnungsposition (GOP) 01734 (41 Punkte/4,56 Euro) als Zuschlag zur GOP 01732 (Gesundheitsuntersuchung bei über 18-Jährigen) auf­genommen.

Niedergelassene Ärzte können die neue GOP bei Versicherten ab dem vollendeten 35. Lebensjahr ein­ma­lig berechnen. Parallel hat der Bewertungsausschuss auch die entsprechenden Gebührenordnungs­positio­nen für die Laborleistungen eingeführt.

Versicherte ab 35 Jahren haben damit einmalig den Anspruch, sich auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C als Bestandteil des sogenannten Check-ups testen zu lassen. Dies soll dazu beitragen, zunächst symptomlos oder schleichend verlaufende Infektionen zu erkennen und frühzeitig zu behan­deln.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im November 2020 die Richtlinie über die Gesundheits­un­tersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten entsprechend angepasst. Für die Umsetzung in der Praxis fehlte noch die Entscheidung des Bewertungsausschusses, die jetzt aber vorliegt.

Bei Versicherten, die in den letzten drei Jahren vor Inkrafttreten des G-BA Beschlusses einen Check-up in Anspruch genommen haben, kann das Screening auch separat erfolgen. Ansonsten können Versicherte das Hepatitis-Screening beim nächsten regulären Check-up in Anspruch nehmen.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung