Screening auf Hepatitis B und Hepatitis C ab Oktober abrechnungsfähig

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich im Bewertungsausschuss auf die Vergütung eines Screenings auf eine Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virusinfektion geeinigt und diese in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen.
Der Bewertungsausschuss geht dabei davon aus, dass das Screening auf Hepatitis B und C zusammen durchgeführt werden. Dazu haben KBV und Krankenkassen die Gebührenordnungsposition (GOP) 01734 (41 Punkte/4,56 Euro) als Zuschlag zur GOP 01732 (Gesundheitsuntersuchung bei über 18-Jährigen) aufgenommen.
Niedergelassene Ärzte können die neue GOP bei Versicherten ab dem vollendeten 35. Lebensjahr einmalig berechnen. Parallel hat der Bewertungsausschuss auch die entsprechenden Gebührenordnungspositionen für die Laborleistungen eingeführt.
Versicherte ab 35 Jahren haben damit einmalig den Anspruch, sich auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C als Bestandteil des sogenannten Check-ups testen zu lassen. Dies soll dazu beitragen, zunächst symptomlos oder schleichend verlaufende Infektionen zu erkennen und frühzeitig zu behandeln.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im November 2020 die Richtlinie über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten entsprechend angepasst. Für die Umsetzung in der Praxis fehlte noch die Entscheidung des Bewertungsausschusses, die jetzt aber vorliegt.
Bei Versicherten, die in den letzten drei Jahren vor Inkrafttreten des G-BA Beschlusses einen Check-up in Anspruch genommen haben, kann das Screening auch separat erfolgen. Ansonsten können Versicherte das Hepatitis-Screening beim nächsten regulären Check-up in Anspruch nehmen.
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