Selbstverwaltung beschließt Krankenhausentgeltkataloge 2015
Berlin – Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich für das Jahr 2015 auf den Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) für Krankenhäuser geeinigt. Ebenfalls eine Verständigung erzielt wurde über den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog).
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) legte bei der Entwicklung des DRG-Kataloges in diesem Jahr besondere Schwerpunkte auf die Abbildung intensivmedizinischer Behandlungen unter Berücksichtigung intensivmedizinisch behandelter Kinder. Den unterschiedlichen Behandlungsmodalitäten für Kinder wurde über spezifische Dokumentations- und Abrechnungsmöglichkeiten Rechnung getragen.
Neben zahlreichen weiteren Anpassungen enthält der Katalog zudem neue Differenzierungen im Bereich der Abdominalchirurgie/Gastroenterologie sowie der Orthopädie/Unfallchirurgie. Über die seit 2004 für Krankenhäuser verbindlich geltenden Fallpauschalen wird derzeit ein Finanzierungsvolumen von knapp 70 Milliarden Euro umgesetzt.
Grundsätzliche Überarbeitung des PEPP-Katalogs erforderlich
Um den Behandlungsfall in seinem Verlauf besser abzubilden und die Therapie schwersterkrankter und langliegender Patienten besser zu erfassen, sahen sich die drei Vertragsparteien dagegen veranlasst, den aktuellen PEPP-Katalog grundlegend zu überarbeiten. Im Ergebnis werden mit dem Katalog 2015 neue ergänzende Tagesentgelte eingeführt, die Absenkung der Bewertungsrelationen im Behandlungsverlauf deutlich verringert und der Entlassungstag zusätzlich abrechnungsfähig.
Die Abrechnungsbestimmungen wurden an die neue Systematik des Kataloges angepasst. Zudem wurde eine administrative Vereinfachung für die über den Jahreswechsel 2015/2016 zusammenzuführenden Fälle vereinbart.
Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, wertete die Einigungen über die Kataloge als erneuten Ausdruck gemeinsamer Handlungsfähigkeit. Mit Blick auf den PEPP-Katalog sprach er von einem lernenden System: „Wir sind einen gangbaren Kompromiss eingegangen. Aber ein Weiterentwicklungsprozess muss angestoßen werden und wo nötig, ist nachzubessern." Seit 2013 können psychiatrische und psychosomatische Kliniken ihre Leistungen optional über den PEPP-Katalog abrechnen. Ab 2019 beginnt die sogenannte Konvergenzphase mit der Anpassung der bisher unterschiedlichen Vergütungssätze.
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