Ärzteschaft

Selektivverträge: KVen könnten mehr Spielraum zur Beteiligung erhalten

  • Donnerstag, 20. März 2014

Berlin – Die große Koalition wird sich in dieser Legislaturperiode voraussichtlich auch mit der Frage befassen, wie sich Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) stärker an Selektiv­verträgen beteiligen können. Das sagte Michael Hennrich, Gesundheitsexperte der CDU, bei der 10. Plattform Gesundheit des Vereins der Innungskrankenkassen (IKK e.V.), die gestern in Berlin stattfand.

„In Bezug auf Selektivverträge haben wir den Kassenärztlichen Vereinigungen ein sehr strenges Korsett auferlegt“, erklärte Hennrich. Sie hätten nur wenig Spielraum, um selbst Verträge abschließen zu können. „Ich könnte mir vorstellen, dass wir uns in dieser Legis­la­tur­periode noch mit der Frage auseinandersetzen, wie die KVen an Selektivverträgen partizipieren können“, so Hennrich weiter.

Dass die Krankenkassen Selektivverträge nur wenig vorangetrieben hätten, schrieb die frühere gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Birgitt Bender, den mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz im Jahr 2007 eingeführten kassenindividuellen Zusatzbeiträgen zu. „Das Problem des Gesundheitsfonds war seine bewusst gewollte Unterfinanzierung. Das hat die Krankenkassen gelähmt“, sagte Bender. Denn in der Folge sei unter den Kassen ein Zusatzbeitragsvermeidungswettbewerb entstanden, der selektive Ansätze gebremst habe.  

„Krankenkassen sollten die Freiheit haben, Verträge mit Leistungserbringern zu schließen und selbst zu entscheiden, wie viel Geld ihnen das wert ist“, befand Bender. „Dabei sollte es auch möglich sein, nicht innerhalb eines Jahres einen ,Return on Investment‘ erhalten zu müssen.“ Der von Union und SPD geplante neue Zusatzbeitrag, den allein die Versicherten zu zahlen hätten, sei intransparenter als der bisherige. „Deshalb werden die Krankenkassen ihn nicht mehr so fürchten“, so Bender. „Unter diesem Aspekt zumindest ist er begrüßenswert.“

Die Gesetzgebung habe die Effekte der 2007 eingeführten Zusatzbeiträge massiv falsch eingeschätzt, befand der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, Gernot Kiefer. Wer solche Rahmenbedingungen setze, dürfe sich heute nicht beschweren, wenn bei Selek­tiv­verträgen Stagnation herrsche. Positiv am GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sei jedoch die sinnvolle und stabile Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleiches gewesen. Kiefer: „Dafür hätte man aber keinen Gesund­heitsfonds gebraucht.“

fos

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