Ärzteschaft

Serie „Schweine­grippe-Impfung“ (I): „Ich habe alle Patienten einer Risiko­gruppe an­ge­rufen“

  • Freitag, 11. Dezember 2009
bw

Reutlingen – Udo Frank Gundel ist mit der Informationspolitik der Regierung zur Schweinegrippe unzufrieden. „Ich informiere mich aus dem ‚New England Journal‘ oder auf den Seiten des australischen Gesundheitsministerium“, sagt der Allgemeinmediziner aus Reutlingen. „Dort kann man sehen, wie sehr die Schweinegrippe im letzten Winter auf der Südhalbkugel gewütet hat. Und welche Menschen zu den Risikogruppen gehören.“

Gundel hat sich als Impfarzt gemeldet, weil er der Meinung ist, dass er als Hausarzt Verantwortung dafür trägt, seine Patienten zu beraten und durch eine Impfung zu schützen. Und dass sie bei ihm besser aufgehoben sind als in der Anonymität eines Gesundheitsamtes.

„Ich habe alle meine Patienten, die zu einer Risikogruppe zählen, angerufen und ihnen zu einer Impfung geraten“, sagt er. „In der großen Mehrheit haben sie sich dann auch impfen lassen.“ Durch die mediale Panik seien nur wenige verunsichert gewesen: „Die meisten waren gut informiert und haben die Impfung auch gut vertragen.“
 

Gundel hat zunächst die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts abgewartet und dann bislang 154 Dosen bestellt, die er von seiner Apotheke erhalten hat. In den ersten beiden Tagen kamen auch fremde Patienten zu ihm, die sich impfen lassen wollten, danach nur noch seine eigenen.

Von seiner KV habe er ein informatives Rundschreiben erhalten, sagt Gundel. Das Honorar von fünf Euro pro Patient hält er allerdings für nicht ausreichend: „Wenn man den Mehraufwand bedenkt, den ich habe, ist das Honorar geradezu grotesk!“

Die Impfaktion gegen die Schweinegrippe begann in Baden-Württemberg am 26. Oktober. Über einen Zeitraum von 16 Wochen sollen circa drei Millionen Patienten geimpft werden, zunächst diejenigen, die zu einer Risikogruppe zählen. Die Impfungen sollen vorrangig niedergelassene Ärzte vornehmen; jeder Impfwillige kann dabei von jedem Niedergelassenen geimpft werden.

Die Organisation der Impfungen liegt bei der einzelnen Praxis. Eine Haftung für Impffolgen ist bei sachgerechter Durchführung der Impfung für den Arzt ausgeschlossen. Etwaige Ansprüche nimmt das Land Baden-Württemberg entgegen.  

Die Planung sieht vor, dass eine Praxis bei einer örtlichen Apotheke den Impfstoff mittels eines Kassenrezeptes anfordert. Die Apotheke liefert der Praxis den Impfstoff plus Adjuvans und einschließlich Impfbesteck.  Bei unvorhergesehenen Lieferengpässen ist eine Kooperation der Apotheken untereinander vorgesehen.

Die Abrechnung erfolgt quartalsweise ausschließlich über eine Sammelerklärung jedes Arztes. Diese kann mit der jeweiligen Honorarabrechnung bei der KV Baden-Württemberg eingereicht werden. Daneben können für diese Impfung keine weiteren Leistungen abgerechnet werden, auch nicht für privat Versicherte oder beihilfeberechtigte Patienten. 

Das Deutsche Ärzteblatt wird auf seiner Internetseite in den kommenden Wochen regelmäßig über die Erfahrungen einzelner Impfärzte und die Abläufe in den jeweiligen Bundesländern informieren.

fos

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