Politik

Sicherheitskanülen ab sofort verordnungsfähig

  • Donnerstag, 20. Februar 2020
/Elenathewise, stock.adobe.com
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Berlin – Ärzte dürfen zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen ab sofort Hilfsmittel mit einem Sicherheitsmechanismus verordnen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesver­eini­gung (KBV) hingewiesen.

Die Verordnungsfähigkeit gilt nur für Patienten, die sich beispielsweise selbst Insulin sprit­zen, dafür aber die Unterstützung des Partners oder eines Pflegedienstes benötigen. Eine entsprechende Änderung der Hilfsmittel-Richtlinie sei in Kraft getreten.

Bei den Tätigkeiten handelt es sich der KBV zufolge immer um Leistungen, die Versicher­te grundsätzlich selbstständig vornehmen können. Dazu gehörten unter anderem subku­tane Injektionen und Infusionen. Der Beschluss umfasse keine Verrichtungen, die aus­schließlich von Ärzten oder Pflegern durchgeführt werden könnten, hieß es.

Der Gesetzgeber hatte Mitte vorigen Jahres im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) festgelegt, dass gesetzlich Versicherte, die aufgrund ihres körperlichen oder geis­tigen Zu­standes auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, einen Anspruch auf Hilfsmittel mit einem Sicherheitsmechanismus zum Schutz vor Nadelstichverletzungen haben.

Ziel der Regelung sei es gewesen, die helfende Person vor der Übertragung einer Infekti­onskrankheit zu schützen, erklärte die KBV. Dazu hatte der Gemeinsame Bundesausschuss die Tätigkeiten zu bestimmen, für die eine erhöhte Infektionsgefährdung anzunehmen ist sowie entsprechend die Hilfsmittel-Richtlinie neu zu fassen.

may/EB

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