Sicherheitskanülen ab sofort verordnungsfähig

Berlin – Ärzte dürfen zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen ab sofort Hilfsmittel mit einem Sicherheitsmechanismus verordnen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.
Die Verordnungsfähigkeit gilt nur für Patienten, die sich beispielsweise selbst Insulin spritzen, dafür aber die Unterstützung des Partners oder eines Pflegedienstes benötigen. Eine entsprechende Änderung der Hilfsmittel-Richtlinie sei in Kraft getreten.
Bei den Tätigkeiten handelt es sich der KBV zufolge immer um Leistungen, die Versicherte grundsätzlich selbstständig vornehmen können. Dazu gehörten unter anderem subkutane Injektionen und Infusionen. Der Beschluss umfasse keine Verrichtungen, die ausschließlich von Ärzten oder Pflegern durchgeführt werden könnten, hieß es.
Der Gesetzgeber hatte Mitte vorigen Jahres im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) festgelegt, dass gesetzlich Versicherte, die aufgrund ihres körperlichen oder geistigen Zustandes auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, einen Anspruch auf Hilfsmittel mit einem Sicherheitsmechanismus zum Schutz vor Nadelstichverletzungen haben.
Ziel der Regelung sei es gewesen, die helfende Person vor der Übertragung einer Infektionskrankheit zu schützen, erklärte die KBV. Dazu hatte der Gemeinsame Bundesausschuss die Tätigkeiten zu bestimmen, für die eine erhöhte Infektionsgefährdung anzunehmen ist sowie entsprechend die Hilfsmittel-Richtlinie neu zu fassen.
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