Sicherheitskonzepte für Patientenakten in Hessen nicht überall vorgelegt

Wiesbaden – Krankenhausträger in Hessen müssen seit Mai 2022 und dann alle zwei Jahre nachweisen, wie Patientenakten nach Insolvenzen geschützt werden. Das sieht das Krankenhausgesetz in Hessen vor. An der Umsetzung mangelt es offenbar.
Der Pflicht zum Nachweis vorsorglicher Maßnahmen zur Sicherung von Patientenunterlagen seien „bislang nicht alle Krankenhäuser nachgekommen“, teilte Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) auf Anfrage der FDP-Landtagsfraktion mit.
Von Krankenhäusern eingereichte Sicherheitskonzepte sollen der Ministerin zufolge zeigen, dass „die Vertraulichkeit, Integrität und die Verfügbarkeit von Patientenakten im Falle der Schließung eines Krankenhauses, insbesondere aufgrund einer drohenden Zahlungsunfähigkeit“ gewährleistet seien. Das Gesundheitsministerium überprüfe dies.
Im Falle einer Klinikinsolvenz ist laut Stolz der Insolvenzverwalter zuständig für den sicheren Umgang mit Patientenakten – und bei einer sogenannten Insolvenz in Eigenverwaltung der Schuldner. Die Gesundheitsministerin regte eine bundesgesetzliche Regelung zur verpflichtenden Einrichtung von Notfallfonds an, um den Schutz von Patientenrechten finanziell sicherzustellen.
Und was ist, wenn Arztpraxen schließen? Auch hier regelt deren hessische Berufsordnung nach Worten von Stolz, dass Mediziner „ihre ärztlichen Aufzeichnungen und Untersuchungsbefunde nach Aufgabe der Praxis aufzubewahren oder dafür Sorge zu tragen haben, dass sie in gehörige Obhut gegeben werden“. Vergleichbare Regelungen gälten für Psychotherapeuten.
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