Politik

Singhammer: Embryonenforschung muss in der EU verboten werden

  • Freitag, 21. Oktober 2011
Johannes Singhammer /Lopata
Johannes Singhammer /Lopata

Berlin – Der stellvertretende Unions-Fraktions­vorsitzende Johannes Singhammer (CSU) fordert von der Bundesregierung, auf ein Verbot der embryonalen Stamm­zell­forschung in der Europäischen Union hinzuwirken. Dies sei die logische Konsequenz aus dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), sagte Singhammer heute in Berlin.

„Erstmals bringt das Gericht die Begrifflichkeit des menschlichen Embryos mit der Wahrung der Menschenwürde in einen Zusammenhang“, erklärte Singhammer. Das sei ein Durchbruch für den Lebensschutz.

Die Richter in Luxemburg hatten am Dienstag Patente auf Erfindungen verboten, bei denen menschliche Embryonen zerstört werden. Der EuGH urteilte, jede befruchtete menschliche Eizelle müsse gemäß EU-Recht als menschlicher Embryo angesehen werden. Das Urteil bestätige nachträglich die richtige Entscheidung Deutschlands, auf die adulte Stammzellenforschung zu setzen, meinte Singhammer weiter.

Zudem sieht der CSU-Politiker mögliche Konsequenzen aus dem Urteil für die deutsche Gesetzgebung zur Präimplantationsdiagnostik (PID). „Aus dem Urteil kann keine PID-Erlaubnis herausgelesen werden“, so Singhammer. Er werde den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages beauftragen, die Wirkung des EuGH-Urteils auf die Umsetzung des deutschen PID-Gesetzes zu durchleuchten, sagt der Abgeordnete.

Der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Eberhard Schockenhoff, sagte heute im Deutschlandfunk, das Urteil des EuGH beweise, dass Europa nicht nur eine ökonomische, sondern eine Wertegemeinschaft sei. Allerdings sei nicht zu erwarten, dass damit der Lebensschutz bei der Stammzellforschung grundsätzlich „in die richtige Richtung“ gelenkt werde.
Das Gericht in Luxemburg hatte am Dienstag Patente auf Erfindungen verboten, bei denen menschliche Embryonen zerstört werden. Der EuGH urteilte, jede befruchtete menschliche Eizelle müsse gemäß EU-Recht als menschlicher Embryo angesehen werden. Die Richter entschieden in einem Streit um ein Patent des deutschen Stammzellforschers Oliver Brüstle. Gegen das Patent hatte die Umweltorganisation Greenpeace geklagt.

Schockenhoff widersprach der Kritik, das Urteil werfe die Wissenschaft zurück und verhindere Fortschritte im Sinne der Patienten. „Herr Brüstle ist nicht Sachwalter der Wissenschaft, sondern spricht als Unternehmer in eigener Sache“, so der Theologe über den Firmengründer Brüstle. Im Übrigen könnten Patente die Forschung auch blockieren, weil davon nur der Ersterfinder profitiere.

Die Stammzellforschung habe sich zudem in den vergangenen Jahren immer mehr von Verfahren entfernt, bei denen Embryonen zerstört werden. Die Möglichkeiten mit sogenannten induzierten pluripotenten Stammzellen reichten bereits nahe an die der embryonalen Stammzellen heran, so Schockenhoff.

kna

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