Sonnenfinsternis nur mit geeignetem Augenschutz beobachten

Berlin – Das Bundesamt für Strahlenschutz weist daraufhin, dass Interessierte die partielle Sonnenfinsternis am 20. März nur mit geeignetem Augenschutz beobachten sollten. „Wer dieses beeindruckende Naturschauspiel beobachten möchte, sollte sich keinesfalls auf Hausmittel verlassen“, warnt das Bundesamt. Rußgeschwärzte Gläser, schwarze Filmstreifen, CDs oder ähnliches seien völlig ungeeignet.
Auch die normale Sonnenbrille reiche als Schutz keinesfalls aus. In Frage kommen laut dem Bundesamt ausschließlich Schutz- oder Folienbrillen, die eindeutig zu diesem Zweck bestimmt seien. Höchstens 0,001 Prozent des Sonnenlichts dürften hindurchkommen.
Das Strahlenschutzamt nennt einige Punkte, auf die Verbraucher achten sollten:
Die Schutzbrille ist gemäß den gültigen EU-Normen als sicher für den direkten Blick in die Sonne gekennzeichnet und mit dem CE-Symbol versehen
Folienbrillen dürfen keine Kratzer, Löcher, Risse am Übergang zwischen Filterfolie und Pappe oder sonstige Beschädigungen aufweisen
Eine gute Schutzbrille verfügt über extrabreite Bügel und liegt gut am Gesicht an, damit möglichst wenig Licht am Glas vorbei ins Auge fällt.
„Schon ein kurzer Blick in die Sonne kann die Netzhaut des Auges so stark schädigen, dass die Sehkraft nachlässt oder ganz verloren geht“, warnt das Bundesamt.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: