Ärzteschaft

Sorge über Wegfall der obligaten Praxisphase bei Zusatzweiterbildung Palliativmedizin

  • Mittwoch, 16. Mai 2018
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Berlin – Besorgt über Veränderungen bei der Zusatzweiterbildung Palliativmedizin, wie sie der 121. Deutsche Ärztetag jetzt bei der Novellierung der (Muster-)Weiter­bildungs­ordnung beschlossen hat, ist die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Konkret geht es der Fachgesellschaft um den Wegfall der Mindestanforderung „Sechs Monate Palliativmedizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten“.

„Wenn die Zusatzbezeichnung mit wenigen Kursen nebenbei abgehandelt werden kann, sind das nicht mehr die Spezialisten, die wir zum Beispiel als Leitung von Einrich­tungen der spezialisierten Palliativversorgung brauchen“, sagte DGP-Präsident Lukas Radbruch. Fachärzte aus einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung, welche die Zusatzweiterbildung absolvierten, müssten dazu künftig nur noch an einer 40-Stunden-Kurs-Weiterbildung in Palliativmedizin teilnehmen und 120 Stunden Fallseminare unter Supervision wahrnehmen – wobei diese durch sechs Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden können.

Damit liege die Entscheidung für ein halbes Jahr Weiterbildung im Ermessen des Arztes, kritisiert die DGP. In den bislang gültigen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern waren zwölf Monate Weiterbildung vorgesehen, die anteilig durch Fallseminare ersetzt werden konnten. Laut der Fachgesellschaft setzen „die komplexen und vielschichtigen Herausforderungen in der palliativmedizinischen Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden klinische Erfahrungen unter Anleitung zwingend voraus“.

Die DGP unterstreicht in einer aktuellen Stellungnahme die Dringlichkeit einer fachlichen Diskussion zur Weiterentwicklung und Differenzierung der ärztlichen Weiterbildung in der Palliativmedizin. „Dabei muss es auch um die Einführung eines Facharztes Palliativmedizin gehen“, betonte Radbruch.

Der 121. Deutsche Ärztetag hatte Mitte Mai in Erfurt die Novelle der (Muster-)Wei­ter­­bildungs­ordnung beschlossen und damit einen sechs Jahre dauernden Reform­prozess beendet. Die Delegierten fällten nach mehrstündiger Diskussion auch einen Beschluss darüber, welche Zusatzweiterbildungen es künftig geben soll. Zur Abstimmung standen 68 Bezeichnungen, davon 21 neue. Außerdem mussten die Delegierten die Voraussetzungen und Mindestzeiten für den Erwerb der Zusatzbezeichnungen festlegen.

hil

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