Sozialgericht: Kein Geld für teure Untersuchungen
Frankfurt/M. - Kranke Menschen haben keinen unbeschränkten Anspruch auf teure medizinische Untersuchungen. Das hat das Sozialgericht Frankfurt entschieden und damit die Klage eines Krebskranken abgewiesen (AZ.: S 25 KR 191/09). Der inzwischen verstorbene Mann wollte durchsetzen, dass ihm seine Kasse das Geld für ein neues aufwendiges Diagnostikverfahren erstattet.
Die Untersuchung sei nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten, begründeten die Richter ihren heute veröffentlichten Spruch. Gegen das Urteil ist Berufung beim Landessozialgericht in Darmstadt möglich.
Die Krankenkasse des 56 Jahre alten Klägers hatte die Übernahme der Kosten von 2.500 Euro für ein spezielles nuklearmedizinisches Verfahren abgelehnt. Dem schlossen sich die Richter an. Ihrer Ansicht hätten Brustkorb und Bauchraum auch mit anerkannten Methoden untersucht werden können. Außerdem fehlten für das neue Verfahren sowohl eine Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschuss als auch Nachweise, dass es weiterführende Erkenntnisse bringe.
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