Sozialversicherung: Was die neuen Rechengrößen bedeuten
Berlin – Die Beitragssätze für die Sozialversicherung verändern sich 2014 nicht – zumindest nicht sofort. Der Gesetzgeber hatte sie mit dem GKV-Finanzierungsgesetz seit Anfang 2011 auf 15,5 Prozent festgesetzt, 7,3 Prozent davon tragen die Arbeitgeber, 8,2 Prozent die Arbeitnehmer. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung wurde zuletzt mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz zum Anfang 2013 erhöht und liegt derzeit bei 2,05 Prozent beziehungsweise bei 2,3 Prozent für Kinderlose.
Sofern die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden, wird der allgemeine paritätische Beitragssatz auf 14,6 Prozent festgesetzt. Der Arbeitgeberanteil wird bei 7,3 Prozent festgeschrieben. Die bisher allein vom Versicherten zu tragenden zusätzlichen 0,9 Beitragssatzpunkte gehen in einem neuen prozentualen Zusatzbeitrag auf. Dieser Beitragsanteil wird von den Kassen dann eigenständig festgesetzt werden und kann je nach Kassenlage nach oben wie nach unten variieren. Diese Koalitionsvereinbarungen könnten noch im Jahr 2014 durch ein neues Gesetz umgesetzt werden.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung beträgt im neuen Jahr 48.600 Euro. Sie gibt die maximale Höhe des Jahresgehalts an, für das Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge geleistet werden müssen. Da sich das Höchstkrankengeld an der steigenden Bemessungsgrenze orientiert, steigt es ebenfalls: von 91,88 auf 94,50 Euro pro Kalendertag.
Familienversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können Versicherte ihre Familienangehörigen über die sogenannte Familienversicherung beitragsfrei mitversichern, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Im Jahr 2014 wird die Einkommensgrenze für mitversicherte Ehegatten, Lebenspartner und Kinder von 385 auf 395 Euro angehoben. Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung können weiterhin bis 450 Euro bezogen werden. Liegt das Einkommen oberhalb dieser Grenzen, ist eine Familienversicherung ausgeschlossen.
Durchschnittsverdiener haben im kommenden Jahr etwas mehr Geld in der Tasche, auf Gutverdiener hingegen kommen höhere Belastungen hinzu. Das geht aus Berechnungen des Berliner Steuerrechtsexperten Frank Hechtner hervor. Ein Alleinstehender ohne Kinder mit einem Bruttomonatslohn von 1.000 Euro hat nach Hechtners Berechnungen im gesamten Jahr netto 41 Euro mehr zur Verfügung.
Die größte Entlastung von fast 142 Euro ergibt sich für einen verheirateten Alleinverdiener ohne Kinder mit einem monatlichen Bruttolohn von 2.800 Euro. Ein verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern und einem Bruttolohn von 3.500 Euro kann im nächsten Jahr etwa 126 Euro mehr ausgeben.
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