Spätabbrüche – Striktere Regelung ist zu begrüßen
Der Bundestag hat nach einer kontroversen Debatte hat mit klarer Mehrheit für eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche votiert. In namentlicher Abstimmung sprachen sich 326 von 560 Abgeordneten für einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf aus, demzufolge die Bedenkzeit für Schwangere vor einem solchen Schwangerschaftsabbruch ohne Ausnahmen auf drei Tage festgelegt und ärztliche Verstöße gegen Beratungspflicht oder Bedenkzeit mit Bußgeldern geahndet werden sollen.
Diese Regelung ist als deutlicher Schritt in die richtige Richtung zu begrüßen. Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf wurden die langjährigen Forderungen der Ärzteschaft, das bestehende Regelungsdefizit zu beseitigen, das durch die Reform des Schwangerschaftsabbruchrechts von 1995 entstanden ist, erfüllt.
Auch wenn man Spätabtreibungen grundsätzlich als Unrecht betrachtet, muss man anerkennen, dass der Arzt jetzt immerhin dazu verpflichtet ist, die Schwangeren zu beraten und an eine psychosoziale Beratung zu vermitteln, sodass sie in ihrer Konfliktlage mit der schwierigen Entscheidung nicht allein gelassen wird.
Bundestag stimmt für striktere Regelung bei Spätabtreibungen
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