Politik

SPD will Recht auf Vergessenwerden nach Krebs gesetzlich verankern

  • Donnerstag, 6. August 2026
/picture alliance, Hannes P Albert
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Berlin – Die SPD setzt sich für ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden der Erkrankung für Krebsüberlebende ein. Das hat das Präsidium der SPD kürzlich beschlossen. Es ist eine Forderung, die Betroffenenorganisationen seit Jahren an die Politik herantragen.

Im vergangenen Jahr drängten der Verein Survivor Deutschland und die Deutsche Kinderkrebsstiftung in einem Positionspapier auf „die Umsetzung des ‚Rechts auf Vergessenwerden‘ für alle Survivor (Überlebende) nach fünf Jahren Heilungsbewährung“.

Auch Jahrzehnte nach einer überstandenen Krebserkrankung würden Menschen noch finanzielle und soziale Nachteile erfahren, hieß es. So sei es für Überlebende bisweilen unmöglich, in die private Krankenversicherung zu wechseln oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Auch bei Adoptionen und bestimmten Berufen gebe es Schwierigkeiten, weil eine erneute Krebserkrankung befürchtet werde.

Ähnliche Forderungen stellten bereits die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) und die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs (DSfjEmK) auf. Die Rufe scheinen nun in der SPD angekommen.

„Wer eine Krebserkrankung medizinisch überwunden hat, darf in keinem Lebensbereich dauerhaft benachteiligt werden, sei es im Versicherungs-, Kredit- oder Berufsrecht“, heißt es in einem Beschluss des SPD-Präsidiums. Deshalb wolle man nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen, gesetzlich regeln, dass die Offenlegung einer überwundenen Krebserkrankung nicht mehr verlangt werden könne.

Konkret schlagen die Sozialdemokraten vor, dass ein Recht auf Vergessenwerden der Erkrankung für alle gesetzlich erfassten Fälle gilt, in denen eine betroffene Person aufgrund einer wahrheitsgemäßen Selbstauskunft oder einer gesetzlich geregelten Datenübermittlung weiterhin mit einer früheren Krebserkrankung konfrontiert wird.

Die SPD nennt insbesondere Finanzprodukte, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen, Kreditverträge und Hypotheken, Verbeamtungsverfahren sowie Einstellungsuntersuchungen im öffentlichen Dienst, Adoptions- und Pflegeverfahren.

Erfasst werden sollen demnach sowohl Fälle bestehender Auskunfts- und Anzeigepflichten als auch Fälle, in denen Institutionen – etwa Krankenkassen, Pflegekassen oder Berufsgenossenschaften – aufgrund gesetzlicher Regelungen bereits über entsprechende Informationen verfügen.

„Perspektivisch soll das Prinzip auch auf andere Erkrankungen ausgeweitet werden, sofern ein medizinisch klar definierbarer Zeitpunkt vollständiger Remission oder dauerhafter Krankheitsfreiheit nachweisbar ist“, betont die Parteispitze.

Aus ihrer Sicht reichen freiwillige Selbstverpflichtungen einzelner Versicherungsunternehmen nicht aus. Die SPD sieht eine allgemeine fünfjährige Frist nach dem französischen Modell als sinnvollen Rahmen an. Die medizinische Expertise müsse die versicherungsmathematische Kalkulation ergänzen und dort, wo die Datenlage eindeutig sei, ersetzen, hieß es weiter.

Bei der gesetzlichen Ausgestaltung müssen aus Sicht der SPD der aktuelle Stand der onkologischen Forschung, wissenschaftlich belegte Rückfall- und Langzeitrisiken sowie international anerkannte medizinische Heilungskriterien maßgeblich sein. „Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden“, schreibt die Partei.

Außerdem sollte aus ihrer Sicht ein dynamischer Referenzrahmen nach dem belgischen und luxemburgischen Modell eingeführt werden, der regelmäßig auf Grundlage neuer medizinischer Erkenntnisse aktualisiert wird. Für die regelmäßige Anpassung des Referenzrahmens sollte ein medizinisch-wissenschaftliches Expertengremium aus onkologischen Fachgesellschaften, Patientenorganisationen, Versicherungsmedizin und der unabhängigen Wissenschaft eingesetzt werden.

Die SPD will das Recht auf Vergessenwerden der Erkrankung auch justiziabel machen. Betroffene sollen demnach die Möglichkeit haben, einen Verstoß gegen die gesetzliche Vergessenwerdenregelung gerichtlich geltend zu machen. „Wir führen darüber hinaus ein Verbandsklagerecht für Patientenorganisationen ein, um die Durchsetzung des Rechts zu stärken und die Hürden für Einzelbetroffene zu senken“, kündigt die SPD an.

„Das Vergessenwerden der Erkrankung darf dabei selbstverständlich nicht zu einer Schlechterstellung führen“, so die SPD-Spitze. Wer eine Krebserkrankung medizinisch überwunden habe, dürfe gesellschaftlich und wirtschaftlich nicht dauerhaft benachteiligt werden.

Die SPD weist darauf hin, dass mehrere EU-Mitgliedstaaten ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden der Erkrankung bereits erfolgreich eingeführt haben. „Ein solches Recht gibt es schon längst in anderen Ländern der Europäischen Union. Da hinkt Deutschland hinterher“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD), gestern der ARD-Tagessschau.

Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) begrüßt das Ziel. Entscheidend sei aus Sicht der Versicherungswirtschaft jedoch eine ausgewogene Regelung, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert und medizinische Fortschritte ebenso berücksichtigt wie verbleibende Risiken.

may/fri

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