Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Hamburger Arzt
Hamburg – Ein Hamburger Arzt soll gesetzliche Krankenkassen mit falschen Abrechnungen betrogen haben. Der Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft, Wilhelm Möllers, bestätigte am Donnerstag einen Bericht des Radiosenders NDR Info, demzufolge die Ermittler der Behörde bereits am Mittwoch die Praxis und die Wohnung des Mediziners durchsucht haben. ‚
Dabei seien in den Objekten des Beschuldigten im Stadtteil Uhlenhorst Patienten- und Abrechnungsunterlagen sichergestellt worden, sagte Möllers weiter. Dem 54 Jahre alten Mann werde Abrechnungsbetrug vorgeworfen.
Die Ermittlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft gehen auf eine Strafanzeige der AOK Niedersachsen vom April dieses Jahres zurück. Demnach wurden bei einer internen Prüfung der Kasse Unregelmäßigkeiten festgestellt. Der Mediziner soll etwa extrem häufig Gespräche zur Empfängnisverhütung abgerechnet haben.
Schwangerschaftsberatungen führte er laut NDR Info bei Mädchen ab vier Jahren durch, die älteste Patientin war 83 Jahre alt. Außerdem soll der niedergelassene Arzt regelmäßig Hausbesuche falsch angegeben haben. So will er angeblich teilweise an einem Sonntag mehr als 450 Kilometer gefahren sein und 89 Untersuchungen an mehr als 20 Adressen gemacht haben.
Der Hamburger Mediziner gab in den Abrechnungen an, häufig alle Familienmitglieder bei Hausbesuchen behandelt zu haben. Die Krankenkassen kamen dabei auf einen Arbeitstag des Arztes von 22 Stunden, mit einer auffälligen Häufigkeit am Wochenende.
Möglicherweise haben auch Arzt und Patienten gemeinsame Sache gemacht, indem der Mediziner Behandlungen ganzer Familien abgerechnet hat. Die Heim-Behandlungen fanden nach Angaben des Radiosenders häufig in Peine, Ilsede und Stade statt, in einem Fall auch in Bochum. Möllers liegt bislang nur der Verweis auf das südliche Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vor.
In die Ermittlungen ist auch das Landeskriminalamt eingeschaltet. Betroffen sind nach jetzigem Stand mehrere gesetzliche Krankenkassen, darunter die Techniker Krankenkasse, die AOK Rheinland/Hamburg sowie die DAK. Eine genaue Schadenssumme könne erst nach Auswertung der Akten benannt werden, sagte Möllers.
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