Staatsanwaltschaft klagt Präsident der Ärztekammer des Saarlandes an

Saarbrücken – Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat Anklage gegen den Präsidenten der Ärztekammer des Saarlandes, Josef Mischo, erhoben. Sie wirft ihm insbesondere vorsätzliche schwere Körperverletzung vor. Mischo wies diese Vorwürfe entschieden zurück. Diese stünden „tatsächlich wie rechtlich auf tönernen Füßen“, so der Kammerpräsident.
Laut den Vorwürfen soll Mischo Informationen zu einer Suchterkrankung eines Pathologen nicht an die Approbationsbehörde weitergegeben und so „billigend in Kauf genommen haben, dass Patienten auf Grund unterlassener oder nicht indizierter Behandlungen zu Tode kommen würden“, teilte die Staatsanwaltschaft gestern mit.
Der Pathologe soll bis November 2018 unzutreffend Krebsdiagnosen teilweise verneint und teilweise bejaht haben. Es sei wegen Fehldiagnosen zu nicht notwendigen Eingriffen wie Darm- und Gesichtsoperationen oder Chemotherapien gekommen. In einem Fall soll eine Brustoperation durchgeführt worden sein, die bei zutreffender Diagnose vermeidbar gewesen sein soll. Ein Patient war nach einer solchen Operation an einer Sepsis gestorben.
Mischo sei zwischen 2013 und 2018 regelmäßig mit den Erkrankungen des Pathologen befasst gewesen und habe 2015 selbst festgestellt, dass der Mann berufsunfähig sei. Laut der Staatsanwaltschaft sei davon auszugehen, dass die Approbationsbehörde bei Kenntnis des Sachverhalts dem Pathologen die Approbation entzogen hätte und es nicht zu Fehlbehandlungen gekommen wäre.
Mischo teilte mit, er halte den von der Staatsanwaltschaft angenommenen Automatismus ausgehend von einer Suchterkrankung über die Fehlbefundungen bis zum Schaden am Ende des Krankheitsverlaufes für „sehr problematisch“. Es bleibe letztlich offen, ob in den angeschuldigten Fällen tatsächlich die Abhängigkeitserkrankung oder eine fachliche Inkompetenz zu den mutmaßlichen Fehlentscheidungen bei der Befundung geführt habe, teilte er mit.
Die Ärztekammer des Saarlandes teilte mit, die Vorwürfe seien „weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht nachvollziehbar“. Es sei „höchst umstritten“, ob eine Informationspflicht bestanden habe – man habe den Kammerpräsidenten daher einstimmig gebeten, im Amt zu bleiben.
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