Staatsanwaltschaft stellt Ratiopharm-Ermittlungen ein
Ulm – Die Staatsanwaltschaft Ulm hat Ermittlungen gegen Verantwortliche der Pharmafirma Ratiopharm wegen umstrittener Zahlungen an niedergelassene Ärzte eingestellt. Das Unternehmen hatte diese am Umsatz verschriebener Medikamente beteiligt, was die Mediziner aber nicht der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gemeldet hatten. Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft über Jahre wegen Betruges durch Unterlassen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im vergangenen Jahr allerdings entschieden, dass den Beteiligten solcher sogenannten Kick-Back-Zahlungen angesichts der aktuellen Gesetzeslage kein strafbares Verhalten vorgeworfen werden könne. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb nun die letzten Ermittlungsverfahren gegen acht Ratiopharm-Verantwortliche und eine Außendienstmitarbeiterin eingestellt, wie die Behörde heute mitteilte.
Zeitweise waren rund 3.500 Verfahren wegen dieser umstrittenen Zahlungen gelaufen, die meisten richteten sich gegen niedergelassene Mediziner und Außendienstmitarbeiter. In Verfahren in Ulm und Hamburg wurden drei Ärzte und ein Außendienstler auch verurteilt, die Urteile hatten allerdings keinen Bestand. Das Landgericht Hamburg hatte den Vorwurf der Bestechung beziehungsweise der Bestechlichkeit bestätigt gesehen, diese Auffassung kassierte der BGH aber.
Die Ulmer Staatsanwaltschaft hatte sich in ihren Ermittlungen dagegen auf den Betrugsvorwurf gestützt. Ihrer Auffassung nach hätten die Mediziner die Einnahmen aus den Umsatzbeteiligungen der KV melden müssen, damit sie hätten verrechnet werden können.
Jedoch hatte auch die Staatsanwaltschaft Zweifel: Die Ermittlungen in dieser Sache hatte sie 2005 schon einmal eingestellt, weil sie diese Vertriebsmethoden nach geltendem Recht als nicht strafbar eingestuft hatte. Nach der Beschwerde eines Bürgers nahm sie die Untersuchungen aber wieder auf.
Ratiopharm hatte stets zurückgewiesen, dass das System strafrechtlich problematisch sein könnte. Heute war zunächst keine Stellungnahme des in Ulm ansässigen Unternehmens zu bekommen.dpa
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: