Staatsanwaltschaft will Hauptverfahren gegen „Querdenken“-Initiator
Stuttgart – Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft will rechtlich gegen den Beschluss des örtlichen Landgerichts vorgehen, das Hauptverfahren gegen „Querdenken“-Initiator Michael B. wegen versuchten Betruges und Geldwäsche nicht zu eröffnen.
Man werde sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen, wie die Staatsanwaltschaft gestern Abend in Stuttgart mitteilte. Zuvor berichtete die Tageszeitung Südkurier.
Der 48-Jährige B. soll unter anderem durch öffentliche Aufrufe von Tausenden Personen finanzielle Zuwendungen für die Organisation „Querdenken 711“ im Umfang von mehr als einer Million Euro eingeworben, die Spender aber über die Verwendung der Gelder getäuscht haben.
B. hatte die Vorwürfe bestritten. Er war im April aus der Untersuchungshaft entlassen worden. In der Mitteilung der Ermittler wurde B. nicht namentlich genannt und lediglich als „Gründer von „Querdenken 711“ bezeichnet.
Die „Querdenken“-Bewegung hatte sich im Zuge der Coronapandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: