Ärzteschaft

Steigende Inflation erfordert Anpassung der ärztlichen Vergütung

  • Freitag, 29. April 2011

Frankfurt – Angesichts der steigenden Teuerungsraten fordert die Landesärztekammer Hessen, die ärztliche Vergütung umgehend anzuheben. „Es ist ein Irrglaube anzunehmen, dass die Versorgung von Patienten über Jahre zu gleich bleibenden Kosten möglich bleibt“, erklärte Kammerpräsident Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. Schließlich schlage sich die zunehmende Inflation auch in den Praxiskosten nieder.
 

Während der Gesamtindex der Verbraucherpreise laut Statistischen Bundesamt im vergangenen Jahr um 2,1 Prozent stieg, erhöhten sich die für die Praxisführung relevanten Kosten für Heizöl (plus 32,8 Prozent), Benzin (plus 11,2 Prozent) und Strom (plus 7,6 Prozent) wesentlich stärker. Auch die Mietpreise für Praxisräume bewegen sich laut Ärztekammer Hessen wieder nach oben.

„Doch weder die Vergütung vertragsärztlicher Tätigkeit noch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bilden die Preissteigerungen der vergangenen 15 Jahre ab“, kritisierte von Knoblauch zu Hatzbach. Zudem trügen sie weder dem demographischen Faktor, noch den regelmäßigen Lohnsteigerungen und der rasanten medizinischen Entwicklung Rechnung.

Es nutze nur wenig, junge Ärzte zur Niederlassung aufzurufen, wenn diese angesichts der aktuellen Diskrepanz zwischen rasch steigenden Kosten und stagnierender Vergütung befürchten müssten, eine eigene Praxis nicht wirtschaftlich führen zu können.

„Wenn wir wollen, dass Ärzte ihren Beruf weiter ausüben und der ärztliche Nachwuchs von der kalkulatorischen Sicherheit im selbstständigen Beruf überzeugt werden soll, ist eine realistische Anpassung der ärztlichen Vergütung unumgänglich“, so von Knoblauch zu Hatzbach.

hil

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