Gratwanderung

Sterbehilfe in Großbritannien ­– ein Schritt in die falsche Richtung

  • Donnerstag, 13. August 2009

Die 46-jährige Britin Debbie Purdy, die an multipler Sklerose leidet, will sich mithilfe der Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas das Leben nehmen. Das wäre eigentlich auch jetzt schon möglich für sie. Denn in Großbritannien ist Beihilfe zum Suizid zwar verboten, doch gab es bisher keinen einzigen Prozess für Briten, die einen Angehörigen oder Freund in die Schweiz begleitet haben. Doch Purdy wollte Rechtsicherheit für ihren Ehemann. Und das ist durchaus nachvollziehbar.

Doch zu begrüßen ist das Urteil nicht. Schließlich könnte es durchaus einer Gesetzesänderung Vorschub leisten, wonach künftig im Königreich die bisherige Praxis legitimiert wird und Straffreiheit (möglicherweise auch für ärztlich assistierten Suizid) beschlossen wird. So haben sogar einige Lordrichter festgestellt, dass sie die bisherige Regelung für veraltet und reformbedürftig halten. 

In Deutschland ist Beihilfe zum Suizid auch jetzt schon zulässig, während die Bundesärztekammer zu Recht ärztliche Beihilfe zum Suizid ablehnt. Nach Ansicht ihres Präsidenten, Jörg-Dietrich Hoppe, ist jeder Suizidversuch und jeder Wunsch nach einem Suizid „ein Hilfeschrei“.

Dem ist nichts hinzuzufügen. Da spielt es auch keine Rolle, ob ein ärztlich assistierter Suizid nach geltendem Recht möglicherweise straffrei ist, wovon beispielsweise der Mannheimer Medizinrechtler Jochen Taupitz ausgeht. Wenn Ärzte Beihilfe zum Suizid leisten ist dies mit ihrem Berufsethos jedenfalls nicht vereinbar und von aktiver Sterbehilfe ist dies dann auch nicht mehr weit entfernt.

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