Sterbehilfe: Noch etwa die Hälfte der Abgeordneten unentschieden
Berlin – Bei der Regelung der Beihilfe zum Suizid hat sich erst etwas mehr als die Hälfte der Bundestagsabgeordneten für einen der vorliegenden Entwürfe entschieden. Nach Informationen der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vom Freitag erreichen bislang nur drei der vorliegenden fünf Initiativen das notwendige Quorum von 32 Unterschriften. Sie sind nötig, um den Antrag in den Bundestag einzubringen und Rederecht zu erhalten.
Da der Fraktionszwang in dieser ethisch brisanten Frage aufgehoben ist, müssen die jeweiligen Initiativen selbst um Unterstützer werben. Jede Gruppe muss bis Mittwoch um 10.00 Uhr ihren Antrag und die notwendigen Unterschriften vorlegen. Der Bundestag will die Beihilfe zur Selbsttötung bis zum Herbst rechtlich regeln und sich am Donnerstag in Erster Beratung mit den Vorlagen befassen. Die Rednerzeit bemisst sich nach der Zahl der Unterstützer.
Wie die Gruppe um die Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) mitteilte, unterstützen inzwischen mehr als 170 Bundestagsabgeordnete ihren Gesetzentwurf. Er sieht eine Verbot jeder Form der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung vor, sowohl gewerblich wie geschäftlich. Griese bezeichnete ihn als „Weg der Mitte“. „Wir wollen alle Möglichkeiten erhalten, die Ärzte heute in der Palliativmedizin haben, auch die indirekte und passive Sterbehilfe sowie die palliative Sedierung“, so die SPD-Abgeordnete.
Der Entwurf der Gruppe um Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke) , der eine geregelte Freigabe auch organisierter Formen der Suizidbeihilfe vorsieht - sofern damit keine Gewinnabsichten verfolgt werden -, zählt derzeit 46 Unterstützer. Im oberen zweistelligen Bereich bewegt sich dem Vernehmen nach der Antrag von Karl Lauterbach (SPD) und Peter Hintze (CDU). Er will Ärzten die Suizidbeihilfe erlauben, sofern ein bewusster Wunsch und eine zum Tode führende Krankheit beim Patienten vorliegen.
Die Forderung nach einem völligen Verbot jeder Form der Suizidbeihilfe durch die Gruppe um die Abgeordneten Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger (beide CDU) hat nach KNA-Informationen bislang noch nicht das Quorum erreicht. Dasselbe gilt für die Gruppe um Katja Keul (Grüne), die sich gegen jede Änderung des Strafrechts in Bezug auf die Sterbehilfe ausspricht.
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