Vermischtes

Stiftungen wollen Ersthelfer-Apps gegen plötzlichen Herztod

  • Donnerstag, 24. Oktober 2024
/spkphotostock, stockadobecom
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Winnenden – Die Bundesbürger sollen besser vor dem plötzlichen Herztod geschützt werden. Deshalb fordert eine Allianz von großen Stiftungen die flächendeckende Einführung von Ersthelfer-Apps auf Smartphones.

In Deutschland erleiden jedes Jahr rund 120.000 Menschen außerhalb von Krankenhäusern einen Herz-Kreis­lauf-Stillstand, etwa 65.000 Menschen sterben daran. Diese Menschen brauchten schnelle und überlebens­wichtige Hilfe durch qualifizierte Ersthelfer, bevor der Rettungsdienst eingetroffen ist.

Die ADAC Stiftung, die Bertelsmann Stiftung und die Björn Steiger Stiftung haben deshalb im baden-württem­bergischen Winnenden einen Forderungskatalog zur „Flächendeckenden Alarmierung von Ersthelfern über vernetzte Ersthelferalarmierungssysteme“ veröffentlicht.

Das Papier spricht sich klar für einen bundesweiten Einsatz von untereinander vernetzten Systemen und die Alarmierung von geschulten Ersthelfern aus. Technische Standards und eine gesicherte Finanzierung seien nötig und möglich, um die Zusammenarbeit der Systeme sicherzustellen und ihren Erfolg zu gewährleisten.

Die Apps sorgen im Idealfall dafür, dass freiwillige Ersthelfer, die sich in der Nähe eines Unfallorts befinden, geortet und alarmiert werden. Idealerweise sind sie nach wenigen Minuten vor Ort und leisten Erste Hilfe, zum Beispiel mit einer Herzdruckmassage, bis die Rettungskräfte eintreffen.

Deutschland kann aus Sicht der Stiftungen durch dieses Ersthelfersysteme besser werden. „Im europäischen Vergleich gelten Länder wie Dänemark, Schweden und die Niederlande als Vorreiter, da dort Ersthelfer-Apps bereits gut aus­gebaut und verbreitet sind“, erklärten die Stiftungen.

Ersthelfer, die per Smartphone parallel zum Rettungsdienst alarmiert werden, weil sie sich in direkter lokaler Umgebung zum Einsatzort befinden, könnten in diesen Situationen den entscheidenden Unterschied machen.

Ergänzend veröffentlichten die Stiftungen ein juristisches Gutachten, das sich unter anderem mit der bundes­weiten Regelung technischer Standards für die eingesetzten Apps beschäftigt.

„Eine wesentliche Erkenntnis ist, dass die Finanzierung von Ersthelfersystemen schon jetzt im bestehenden Rechtsrahmen sichergestellt werden könnte“, sagte Christof Constantin Chwojka, Geschäftsführer der Björn Steiger Stiftung.

Dies wäre ein wichtiger Schritt hin zum flächendeckenden Einsatz dieser lebensrettenden Ersthelfer-Apps. Der Bund könnte und sollte nun rasch technische Mindeststandards für Ersthelfer-Apps festlegen und damit die Grundlagen für die nötige Interoperabilität legen.

kna/hil

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