Politik

Strafbefehl gegen Notarzt wegen Rettungseinsatz vom Tisch

  • Montag, 9. Februar 2015

Augsburg – Der umstrittene Strafbefehl gegen den Neuburger Notarzt Alexander Hatz wegen eines Rettungseinsatzes ist vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt nahm ihren Antrag zurück, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München am Montag mitteilte. Nach nochmaliger Überprüfung des Falls lasse sich dem Notarzt gegen­über „ein strafbarer Vorwurf nicht aufrecht erhalten“. Der Fall hatte in den vergan­genen Tagen bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.

Der Notarzt aus Neuburg an der Donau sollte wegen eines Rettungseinsatzes im vergangenen Jahr 4.500 Euro zahlen und für ein halbes Jahr seinen Führerschein abgeben. Der Mediziner war mit Blaulicht und Martinshorn im Einsatz, weil ein Kleinkind zu ersticken drohte. Ein Autofahrer erstattete Anzeige gegen Hatz, weil dieser beim Überholen zu weit ausgeschert sein soll.

Das zuständige Amtsgericht Neuburg stellte einen Strafbefehl aus, was bundesweit hohe Wellen schlug. Eine im Internet gestartete Onlinepetition für einen „Freispruch“ des Mediziners fand bis Montag rund 200.000 Unterstützer.

Die Generalstaatsanwaltschaft erklärte nun, eine nochmalige Überprüfung habe erge­ben, „dass der von der Polizeiinspektion Neuburg an der Donau aufgenommene Sachverhalt eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung nicht erwarten lässt“. Maßgeblich hierfür sei die Schilderung der Einsatzfahrt durch den Notarzt gewesen, die erst nach Erlass des Strafbefehls bei Gericht eingegangen sei.

„In Abwägung der gebührenden Ausübung der Sonderrechte des Rettungsdienstes und der dabei gleichwohl gebotenen Rücksichtnahme auf die anderen Verkehrsteilnehmer lässt sich dem Notarzt gegenüber ein strafbarer Vorwurf nicht aufrechterhalten“, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft mit.

Damit kommt es auch nicht zu einem Prozess gegen Hatz. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt werde das Verfahren gegen den Arzt einstellen, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft.

afp

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