Strafprozess wegen Billig-Brustimplantaten in Marseille begonnen

Marseille – Der erste Strafprozess wegen des weltweiten Skandals um mit Industriegel gefüllte Brustimplantate der Firma PIP hat heute im südfranzösischen Marseille begonnen. 5.250 Frauen klagen dort gegen Firmengründer Jean-Claude Mas, der sich zusammen mit vier früheren Angestellten wegen des Vorwurfs der schweren Täuschung und des Betrugs verantworten muss.
Der heute 73-Jährige hatte im Polizeiverhör bereits gestanden, seine Silikon-Einlagen mit einem billigen Industriegel gefüllt und die Kontrolleure des TÜV getäuscht zu haben. Er versicherte aber, die Einlagen seien nicht gesundheitsschädlich.
Rund zehn Jahre lang hatte Mas weltweit hunderttausende seiner Billig-Implantate verkauft, vor allem in Südamerika, Großbritannien, Spanien und Frankreich. In Deutschland sind etwa 5.000 Frauen betroffen. Die Billig-Silikoneinlagen rissen schneller und werden für Entzündungen verantwortlich gemacht. Bisher konnte aber nicht bewiesen werden, dass auch eine Reihe von Krebsfällen bei Frauen auf die Implantate zurückgehen. Die Gesundheitsbehörden mehrerer Länder hatten die Frauen ab Ende 2011 aufgerufen, sich die Einlagen vorsichtshalber wieder herausoperieren zu lassen.
Mehrere hundert Klägerinnen wollten in Marseille selbst an dem Prozess teilnehmen. Sie stehen dabei erstmals dem PIP-Firmengründer gegenüber, der ihnen im Polizeiverhör vorgeworfen hatte, sie würden nur „wegen der Kohle“ gegen ihn klagen. Unklar ist, wer die Opfer entschädigen soll, denn die südfranzösische Firma PIP ist seit 2010 pleite.
Die Klägerseite wird durch etwa 300 Anwälte vertreten. Zudem sind 200 Journalisten aus verschiedenen Ländern, darunter auch aus Deutschland und Österreich, akkreditiert. Das Gericht zog wegen des Mammutprozesses in eine Halle auf dem Messegelände der südfranzösischen Hafenstadt um.
Kurz vor Beginn des Prozesses hatte am heute morgen der Kassationsgerichtshof in Paris einen Antrag von Verteidigern auf Vertagung des Prozesses wegen Zweifeln an der Unparteilichkeit des Gerichtes abgewiesen. Zum Prozessauftakt wollte die Verteidigung vor Gericht zudem eine Reihe von Anträgen auf Ungültigkeit des Verfahrens stellen.
Der Prozess soll bis zum 17. Mai dauern. Mas und den vier anderen Angeklagten drohen bis zu fünf Jahre Haft. Gegen Mas laufen in Frankreich noch zwei andere Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung sowie wegen betrügerischen Bankrotts.
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