Ärzteschaft

Strahlentherapie onkologischer Patienten im Einzelfall trotz COVID-19 möglich

  • Freitag, 27. März 2020
/dpa
/dpa

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO) plädiert dafür, die Versor­gung von Krebspatienten mit notwendigen, unter Umständen lebensrettenden Therapien aufrechtzuerhalten. „In einigen Fällen kann aber überlegt werden, durch Änderung der Fraktionierung oder Verkürzung der Therapie die Zahl der Sitzungen zu reduzieren. Wich­tig ist, eine individuelle Risikobewertung vorzunehmen“, hieß es aus der Fachgesell­schaft.

„Die onkologische Versorgung hat eine hohe Priorität und zählt prinzipiell nicht zu den elektiven Eingriffen. Eine auf Heilung ausgerichtete onkologische Therapie lässt sich bis auf wenige Ausnahmen nicht um mehrere Wochen oder gar Monate verschieben“, erklärte die DEGRO-Pressesprecherin Stephanie Combs. Manchmal bestehe aber die Möglichkeit, das Therapieregime umzustellen.

Beispielsweise sei es bei Patienten mit Prostatakarzinom möglich, eine medikamentöse Hormontherapie vorzuschalten und den Tumor erst später zu bestrahlen. Die veränderte Therapiereihenfolge führe nicht zu Überlebenseinbußen und könne in der jetzigen Situ­ation sinnvoll sein, damit die Patienten seltener zur Behandlung gehen müssten.

Eine zweite Möglichkeit sei, das Fraktionierungsschema zu ändern: Statt häufiger mit ge­ringeren Dosen zu bestrahlen, könne die Strahlentherapie auch mit weniger Sitzungen, aber höheren Dosen erfolgen. „Bei der Tumorbekämpfung kommt es am Ende auf die ver­abreichte Gesamtdosis an“, so die Expertin.

Gebe es die Möglichkeit einer Therapieumstellung oder veränderten Fraktionierung nicht, rät die DEGRO dazu, die Strahlentherapie unter strengen Hygieneregeln weiter fortzu­set­zen. Selbst wenn ein Patient positiv auf das Coronavirus getestet wurde, heißt das laut der Fachgesellschaft nicht zwangsläufig, dass die Therapie sofort abgebrochen werden müsse. Risiko und Nutzen sollten dann patientenindividuell abgewogen werden.

Fragen, die in die Risikobewertung eingingen, seien unter anderem, ob der Patient CO­VID-19-Symptome habe, wie lange er schon infiziert sei und ob er am Anfang oder Ende der Strahlentherapie stehe.

„Die notwendige Behandlung von Tumorpatienten sollte auch in den schweren Zeiten der COVID-19-Pandemie solange wie möglich aufrechterhalten werden. Dabei stehen der Schutz des Patienten sowie der Mitarbeiter vor Ansteckung im Vordergrund. Ressourcen­sparendes Vorgehen ist angezeigt, damit die freigesetzten Kräfte zur Behandlung von COVID-19-Patienten zur Verfügung stehen“, erklärte DEGRO-Präsident Rainer Fietkau.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung