Streit um Coronaimpfstoffpatent: Gericht vertagt Entscheidung

Düsseldorf – Im Schadenersatzstreit zwischen dem Impfstoffentwickler Curevac und dem Wettbewerber Biontech um ein Coronaimpfstoffpatent hat das Landgericht Düsseldorf wie erwartet sein Urteil vertagt.
Der Rechtsstreit werde ausgesetzt, bis der Bundesgerichtshof über den Rechtsbestand des strittigen Patents entschieden habe, teilte das Gericht gestern mit. Ursprünglich war das Urteil des Landgerichts für gestern geplant.
Das Bundespatentgericht hatte vergangene Woche das strittige Curevac-Patent für nichtig erklärt. Es hatte damit einer Klage des Mainzer Konkurrenten Biontech stattgegeben. Curevac hatte daraufhin angekündigt, beim Bundesgerichtshof Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Curevac hatte das strittige Patent 2007 beantragt und 2010 vom Europäischen Patentamt für 20 Staaten erteilt bekommen. Dabei geht es um ein Verfahren, das die Nachteile von Impfstoffen mit dem Botenmolekül mRNA überwinden und die Wirksamkeit erhöhen soll.
Curevac hatte Biontech und dessen US-Partner Pfizer im Juli 2022 beim Landgericht Düsseldorf wegen angeblicher Verletzung mehrerer seiner Patente auf Schadenersatz verklagt. Curevac fordert dort „eine faire Entschädigung“ für die Verletzung seiner geistigen Eigentumsrechte, die Biontech und Pfizer bei der erfolgreichen Herstellung ihres Coronaimpfstoffs verwendet haben sollen.
Biontech hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und im Gegenzug vor dem Bundespatentgericht in München geklagt. Das Unternehmen verlangte dort, das strittige Curevac-Patent für nichtig zu erklären. Es beruhe nicht auf einer Erfindung.
Gegen vier weitere strittige Schutzrechte aus der Schadenersatzklage hatte Biontech bei Patentbehörden Einspruch eingelegt oder die Löschung beantragt. Diese Verfahren hatte das Landgericht bereits Ende September ausgesetzt, weil es zunächst die Entscheidungen der Patentbehörden abwarten will.
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