Streit um Fahrverbote am Neckartor
Stuttgart – Der Streit um punktuelle Fahrverbote zur Luftreinhaltung am Stuttgarter Feinstaub-Hotspot Neckartor geht in Mannheim weiter. Nach einer Beschwerde des Landes Baden-Württemberg müsse nun der Verwaltungsgerichtshof (VGH) entscheiden, ob das Land verpflichtet werden könne, den Verkehr an Tagen mit hoher Luftbelastung zu reduzieren, teilte das Verwaltungsgericht Stuttgart gestern mit.
Im Dezember hatte das Gericht dem Land eine Frist bis Ende April gesetzt, seine Verpflichtung aus einem 2016 mit zwei Anliegern von Deutschlands schmutzigster Straßenkreuzung geschlossenen Vergleich einzuhalten. Komme das Land der Verpflichtung nicht nach, werde ein Zwangsgeld von 10.000 Euro angesetzt, urteilte das Verwaltungsgericht. Das Land habe Beschwerde eingelegt, über die nun der VGH zu entscheiden habe, hieß es gestern in Stuttgart.
Im April 2016 hatte Baden-Württemberg den Anwohnern versprochen, den Verkehr vor ihrer Haustür an Tagen mit extrem hoher Schadstoffbelastung ab 2018 um 20 Prozent zu reduzieren. Das Land zog diese Zusage jedoch später zurück. Jede Verkehrsreduzierung am Neckartor führe zu höherer Belastung anderorts, was laut Luftreinhalterecht verboten sei.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat wiederholt bei Entscheidungen den Gesundheitsschutz der Bürger vor die Interessen der Autofahrer gestellt. Auf Klage der Deutschen Umwelthilfe hatte es geurteilt, dass die vom Land vorgesehenen Maßnahmen nicht reichten, um die Luft nachhaltig zu verbessern.
Einzig Fahrverbote etwa für ältere Diesel seien geeignet. Die Landesregierung ging gegen dieses Urteil vor, legte eine Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht ein, über die am 22. Februar in Leipzig entschieden wird.
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