Streit um Honorar für Beratung zur Krankenhausqualität

Berlin/Hessen – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) hat eine Regelung in einem Strukturvertrag zwischen AOK Hessen und Kassenärztlicher Vereinigung (KV) Hessen kritisiert. Laut einem Nachtrag zu diesem Vertrag können Vertragsärzte mit einer Zuschlagsprämie rechnen, wenn sie Patienten auf der Basis des AOK-Krankenhausnavigators zur Qualität einer Klinik beraten. Die Vertragsärzte erhalten laut Vertrag für diese Beratung ein Honorar von neun Euro.
„Bisher gibt es keinen Nachweis, dass das AOK-Rating die Qualität verbessert hat, obwohl dieses System seit Jahren praktiziert wird“, kritisierte Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC. Abgerechnet werden dürften aber nur Leistungen, die den Nachweis ihrer Effektivität erfüllt haben. „Aus diesem Grund erachten wir die Abrechenbarkeit von Empfehlungen niedergelassener Kollegen nach Vorgabe des Systems der AOK für rechtswidrig“, so Meyer.
KV sieht keine Hindernisse
„Den Vorwurf möchten wir entschieden zurückweisen“, erklärte dazu der Vorstandsvorsitzende der KV Hessen, Frank Dastych, dem Deutschen Ärzteblatt. Aus Sicht der KV Hessen spreche nichts dagegen, wenn Versicherten unter dem Gesichtspunkt der Qualität Zugang zu Informationen über Qualitätsmerkmale von Krankenhäusern zur Verfügung stünden. „Patienten können nach wie vor das Krankenhaus frei auswählen. Die AOK nimmt hier wie auch die Vertragsärzte eine Beratungsfunktion wahr“, betonte er.
Die Beratung ziele zudem auf einen planbaren Routineeingriff ab und nicht auf Patienten mit besonderer Vorgeschichte und/oder Risiken. „Hier halten wir die Routinedaten der AOK für valide. Dass diese angeblich noch keine Wirkung erfahren, liegt dann in erster Linie nicht an den Routinedaten, sondern an der Tatsache, dass es faktisch keine Sanktionen für Krankenhäuser mit schlechter Qualität gibt“, sagte Dastych.
Auch die AOK Hessen weist die Kritik des Berufsverbandes zurück. „Wir wollen als größte Krankenkasse Hessens unsere Versicherten aktiv dabei unterstützen, die Behandlungsqualität von Kliniken richtig einschätzen zu können. Denn klar ist, dass es hier zum Teil deutliche Unterschiede gibt“, erklärte die Kasse auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblatts. Im Rahmen des Strukturvertrages mit der KV nutze der Arzt die im AOK-Krankenhausnavigator hinterlegten Routinedaten, um gemeinsam mit dem Patienten Transparenz über die Qualität von Kliniken bei bestimmten Indikationen zu erlangen. Diese spezifische Beratungsaufgabe werde mit einmalig neun Euro vergütet.
„Die freie Wahl des Krankenhauses durch den Patienten wird dadurch nicht eingeschränkt. Auch erhält der Arzt keine Prämie, wenn sich der Patient für ein Haus mit hoher Versorgungsqualität entscheidet“, erklärte ein Sprecher der AOK Hessen.
Das Bundesgesundheitsministerium teilte dem Deutschen Ärzteblatt mit, die Vorwürfe des Berufsverbandes würden im Augenblick in den Fachabteilungen bewertet.
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