Ärzteschaft

Streit um Honorar für Beratung zur Krankenhausqualität

  • Donnerstag, 6. Juli 2017
/Screenshot, DÄ
/Screenshot, DÄ

Berlin/Hessen – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) hat eine Regelung in einem Strukturvertrag zwischen AOK Hessen und Kassenärztlicher Vereini­gung (KV) Hessen kritisiert. Laut einem Nachtrag zu diesem Vertrag können Vertragsärzte mit einer Zuschlagsprämie rechnen, wenn sie Patienten auf der Basis des AOK-Kranken­hausnavigators zur Qualität einer Klinik beraten. Die Vertragsärzte erhalten laut Vertrag für diese Beratung ein Honorar von neun Euro.

„Bisher gibt es keinen Nachweis, dass das AOK-Rating die Qualität verbessert hat, obwohl dieses System seit Jahren praktiziert wird“, kritisierte Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC. Abgerechnet werden dürften aber nur Leistungen, die den Nachweis ihrer Effektivität erfüllt haben. „Aus diesem Grund erachten wir die Abrechenbarkeit von Empfehlungen niedergelassener Kollegen nach Vorgabe des Systems der AOK für rechtswidrig“, so Meyer.

KV sieht keine Hindernisse

„Den Vorwurf möchten wir entschieden zurückweisen“, erklärte dazu der Vorstands­vorsitzende der KV Hessen, Frank Dastych, dem Deutschen Ärzteblatt. Aus Sicht der KV Hessen spreche nichts dagegen, wenn Versicherten unter dem Gesichts­punkt der Qualität Zugang zu Informationen über Qualitätsmerkmale von Kranken­häusern zur Verfügung stünden. „Patienten können nach wie vor das Krankenhaus frei auswählen. Die AOK nimmt hier wie auch die Vertragsärzte eine Beratungsfunktion wahr“, betonte er.

Die Beratung ziele zudem auf einen planbaren Routineeingriff ab und nicht auf Patienten mit besonderer Vorgeschichte und/oder Risiken. „Hier halten wir die Routinedaten der AOK für valide. Dass diese angeblich noch keine Wirkung erfah­ren, liegt dann in erster Linie nicht an den Routinedaten, sondern an der Tatsache, dass es faktisch keine Sanktionen für Krankenhäuser mit schlechter Qualität gibt“, sagte Dastych.

Auch die AOK Hessen weist die Kritik des Berufsverbandes zurück. „Wir wollen als größte Krankenkasse Hessens unsere Versicherten aktiv dabei unterstützen, die Behand­lungsqualität von Kliniken richtig einschätzen zu können. Denn klar ist, dass es hier zum Teil deutliche Unterschiede gibt“, erklärte die Kasse auf Nachfrage des Deut­schen Ärzteblatts. Im Rahmen des Strukturvertrages mit der KV nutze der Arzt die im AOK-Krankenhausnavigator hinterlegten Routinedaten, um gemeinsam mit dem Patien­ten Transparenz über die Qualität von Kliniken bei bestimmten Indikationen zu erlan­gen. Diese spezifische Beratungsaufgabe werde mit einmalig neun Euro vergütet.

„Die freie Wahl des Krankenhauses durch den Patienten wird dadurch nicht einge­schränkt. Auch erhält der Arzt keine Prämie, wenn sich der Patient für ein Haus mit hoher Versorgungsqualität entscheidet“, erklärte ein Sprecher der AOK Hessen.

Das Bundesgesundheitsministerium teilte dem Deutschen Ärzteblatt mit, die Vorwürfe des Berufsverbandes würden im Augenblick in den Fachabteilungen bewertet.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung