Ärzteschaft

Streit um Honorarkonvergenz

  • Donnerstag, 10. April 2014

Düsseldorf – Streit um das Honorar der niedergelassenen Ärzte gibt es zwischen Nordrhein-Westfalen (NRW) und Bayern. „Gleiches Geld für gleiche Leistung – dieser Grundsatz muss auch für die Kassenärzte gelten“, sagte die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) und stellte sich damit auf die Seite der rheinischen und westfälischen Ärzte, die schon lange die sogenannte Honorar­konvergenz fordern.

Steffens kritisierte ihre bayerische Amtskollegin Melanie Huml (CSU). Diese hatte auf dem Bayerischen Hausärztetag Anfang des Monats der Honorarkonvergenz eine Absage erteilt – sie bedeute nichts anderes als „staatlich verordnete Honorarnivellierung“, der sich die CSU strikt widersetzen werde, so Huml.

„Seit der Honorarreform 2009 werden die Vertragsärzte in Nordrhein-Westfalen bei der Honorierung ihrer Leistungen im Vergleich zu ihren Kollegen anderer Bundesländer benachteiligt. Forderungen nach einer Gleichbehandlung wurden bisher aus reinen Besitzstandsgründen abgeblockt. Das ist nicht zu akzeptieren“, so Steffens.

Es sei daher zu begrüßen, dass die Große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt habe, zu prüfen, wie unbegründete Unterschiede aufgehoben werden können. „Diese eigentlich selbstverständliche Festlegung muss jetzt schnell umgesetzt werden – auch, um weitere Standortnachteile für Nordrhein-Westfalen zu vermeiden“, so Steffens.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein begrüßte die Stellungnahme aus dem Ministerium: „Wir danken Gesundheitsministerin Barbara Steffens ausdrücklich dafür, dass sie auf die Aussagen aus Bayern so deutlich reagiert hat. Ohne Unterstützung der Politik wird es keine bundesweit vergleichbare und angemessene Vergütung der niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen geben“, sagte der KV-Vorsitzende Peter Potthoff.

Er betonte, es gebe große Unterschiede bei der Vergütung ärztlicher Leistungen in den einzelnen Bundesländern, die nicht auf eine unterschiedliche regionale Morbidität der Versicherten zurückzuführen seien. „Die ambulante Versorgung in Nordrhein ist unterfinanziert – je nach Messmethode liegen die Mittel zwischen 11 und 12,5 Prozent unter dem erforderlichen Niveau“, so Potthoff.

hil

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