Streit um Krebszentren: Deutsche Krankenhausgesellschaft warnt vor Finanzierungslücke

Berlin – In der vergangenen Woche hatten GKV-Spitzenverband und Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) den Vertrag zur Finanzierung von Zentren mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gekündigt. Die DKG forderte die Kassen heute auf, die Kündigung zurückzuziehen, und warnte vor einer Finanzierungslücke.
Nach der Kündigung erhielten bestehende Zentren aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ab 2018 keine Zuschläge mehr, warnte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Es drohe ein „Kahlschlag zum Beispiel auch bei so schwerwiegenden Indikationen wie Brust- oder Darmkrebs“, betonte Baum. Er forderte die Bundesländer außerdem auf, die Benennung der Krankenhäuser als Zentren unabhängig von der Haltung des GKV-Spitzenverbandes zügig vorzunehmen. An die Krankenkassen vor Ort appelliert die DKG, Vereinbarungen mit den Krankenhäusern zu schließen.
DKG weist Gründe zurück
Verärgert zeigte sich Baum nicht nur über die drohenden Folgen der Kündigung des Vertrags zur Zentrenfinanziernug, der in einem Schiedsverfahren entstanden war. Er wies auch die Gründe, die die Kassen für die Kündigung anführten, zurück. „Die im Gesetz vorgesehenen besonderen Aufgaben für die Zentren sind in der Vereinbarung konkretisiert worden. In keinster Weise gerechtfertigt ist die Behauptung der Kassen, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Zentren mit der Vereinbarung abgesenkt worden seien“, erklärte Baum.
Er bemängelte, die Kündigung stehe „im krassen Widerspruch zu der von den Krankenkassen immer wieder geforderten Zentralisierung komplexer Krankenhausleistungen“. Es zeige sich zum wiederholten Mal, dass die Kassen von der eigenen Philosophie abspringen würden, wenn sie für ihre Konzepte finanzielle Mittel bereitstellen sollten. „Wer Spezialisierung will, muss dafür auch Geld in die Hand nehmen“, sagte Baum.
Die Kassen hatten ihr Vorgehen mit bestehenden Mängeln bei der Erkennbarkeit der Qualität der Zentren begründet. Man wolle die Konzentration von besonderen, versorgungsrelevanten Aufgaben an kompetenter Stelle fördern, begründete Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Dafür brauche es „klare Entscheidungskriterien und nicht nur ein Türschild, auf dem Zentrum steht“. Diese Kriterien gebe es aber derzeit nicht.
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