Streit um Todesurteil für psychisch Kranken
Richmond – In Virginia (USA) gibt es Streit um eine für morgen geplante Hinrichtung. Der Grund für die Debatte: Ärzte bescheinigten William Morva 2008 eine schwere psychische Störung; das Gericht teilte diese Auffassung allerdings nicht. Morva wurde im Mai 2008 wegen zweifachen Mordes zum Tode verurteilt.
Als die Geschworenen 2008 über Morva zu urteilen hatten, lag ihnen auch ein Gutachten zweier Ärzte vor, die Morvas Geisteszustand mit einer besonderen Form der Schizophrenie beschrieben. Es gab zudem Hinweise auf eine familiäre Vorbelastung mütterlicherseits. In dem jahrelangen Berufungsverfahren nach dem Todesurteil wurden medizinisch-psychologische Gutachten präsentiert, die die psychische Erkrankung Morvas beschreiben.
Der Fall mobilisiert auch außerhalb Virginias Gegner der Todesstrafe, die die Hinrichtung von Menschen mit schweren geistigen Schäden für unmoralisch und rechtswidrig halten. Sie berufen sich dabei auf den Obersten Gerichtshof der USA, der entschieden hatte, dass Todesurteile gegen Menschen mit geistiger Behinderung nicht anzuwenden seien. Auch die EU verwendet sich für Morva, da der US-Bürger ungarischer Herkunft ist. Sie begründet ihre Intervention damit, dass die Jury 2008 die psychische Erkrankung Morvas nicht berücksichtig habe.
Die Unterstützer eines Gnadengesuchs appellieren nun an den demokratischen Gouverneur Virginias, Terry McAuliffe, die Todesstrafe in eine lebenslange Haft umzuwandeln.
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