Studentenwerke pochen auf ihre Selbstständigkeit
Berlin – Die Studentenwerke in Deutschland wehren sich gegen Einmischungen der Bundesländer in ihre Entscheidungen und ihre Wirtschaftsführung. Die staatliche Aufsicht sollte sich auch weiterhin ausschließlich auf die Rechtsaufsicht beschränken, heißt es in einem Beschluss aller 58 Studentenwerke.
Konkret gefährdet sehen die Studierendenvertretungen ihre wirtschaftliche Effizienz und Effektivität durch Gesetzesnovellierungen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen (NRW). Die in diesen beiden Gesetzesentwürfen vorgesehenen Regeln gehen aus Sicht der Studentenwerke über die Rechtsaufsicht hinaus, besonders in NRW, wo aus Sicht der Werke eine weitgehende bürokratische Kontrolle durch das Ministerium verankert werden soll.
„Die Länder haben sich immer mehr aus der Finanzierung der Studentenwerke zurückgezogen. Die Zuschüsse oder Finanzhilfen der Länder machen gerade einmal noch zehn Prozent der Einnahmen der Studentenwerke aus“, erläutert Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW). Die Länderwissenschaftsministerien könnten ihre Kontrollen legitimerweise nur dann ausweiten, wenn sie die Studentenwerke zu einem größten Teil finanzierten.
An Kontrollen und gesetzlich geregelter Überprüfung der Studentenwerke mangele es im Übrigen nicht, betont Meyer auf der Heyde: „Die Wirtschaftspläne werden im Rahmen der funktionalen Selbstverwaltung der Organe der Studentenwerke kontrolliert und beschlossen. Öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer prüfen die Jahresabschlüsse und die Geschäftsberichte der Studentenwerke; die Landesrechnungshöfe prüfen die Studentenwerke. Mehr Prüfung ist nicht nötig“, so der DSW-Generalsekretär.
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