Studie: Strafzahlungen verbesserten Qualität von US-Kliniken

New Haven – Bereits die Ankündigung von möglichen Strafzahlungen hat an US-Kliniken die Zahl der Wiederaufnahmen nach drei häufigen Krankheiten gesenkt. Die Autoren bewerten das „Hospital Readmissions Reduction Program“ (HRRP) im amerikanischen Ärzteblatt (JAMA 2016; 316: 2647-2656) als Erfolg.
Zu dem Maßnahmenpaket unter dem „Patient Protection and Affordable Care Act“, auch als Obamacare bekannt, gehörte die Ankündigung, dass Kliniken, in denen Patienten nach der Behandlung von Herzinfarkten, Herzinsuffizienzen oder Pneumonien häufig ein zweites Mal stationär aufgenommen werden, mit Strafgeldern zu rechnen haben. Betroffen waren zwei Drittel aller Kliniken, die Begünstigte der staatlichen Krankenversicherung für Senioren behandeln. Die angekündigten Strafen waren erheblich und in den ersten drei Geltungsjahren des Gesetzes mussten die betroffenen Kliniken fast eine Milliarde US-Dollar zahlen.
Für viele Kliniken hätte es noch schlimmer kommen können, hätte das HRRP nicht schon vor ihrem Inkrafttreten Wirkung gezeigt. Das Programm war im März 2010 angekündigt worden, Gesetzeskraft erlangte es im Oktober 2012. In der Zwischenzeit haben viele der betroffenen Kliniken versucht, ihre Behandlungsqualität zu verbessern. Teilweise mit Erfolg, wie die retrospektive Auswertung von Nihar Desai, Yale School of Medicine in New Haven/Connecticut und Mitarbeitern zeigt.
In den zweieinhalb Jahren zwischen der Ankündigung und dem Inkrafttreten des HRRP kam es zu in den betroffenen Kliniken zu einem Rückgang der Wiederaufnahmerate nach Herzinfarkten um 1,24 Prozentpunkte pro Jahr (relativ zu der Rate in den nicht betroffenen Kliniken, in denen es ebenfalls zu einer leichten Verbesserung kam).
Bei den Patienten mit Herzinsuffizienz wurde ein Rückgang um 1,25 Prozentpunkte und bei der Pneumonie um 1,37 Prozent erreicht. Die betroffenen Kliniken hatten sich damit signifikant verbessert. Die Wiederaufnahmerate war aber weiterhin höher als in den nicht von Strafzahlungen betroffenen Kliniken.
Bei anderen Erkrankungen, in denen keine Strafzahlungen für eine erhöhte Rate von Wiederaufnahmen vorgesehen waren, bemühten sich die Kliniken ebenfalls um eine Verbesserung der Behandlungsqualität. Der Rückgang der Wiederaufnahmerate war jedoch geringer als bei den drei indizierten Erkrankungen. Die Kliniken haben sich auf die Erkrankungen konzentriert, die von den Strafzahlungen bedroht waren. Das Niveau der nicht von Strafzahlungen bedrohten Kliniken erreichten sie jedoch nicht. Der Abstand blieb auch nach Beginn des HRRP erhalten.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: