Vermischtes

Suchthilfe: Bundesländer sollen Drugchecking umsetzen

  • Freitag, 25. Juli 2025
Drugchecking Drogenanalyse
/picture alliance, dpa, Philip Dulian

Berlin – Praktiker der Suchthilfe haben die Bundesländer dazu aufgerufen, die von der Bundesregierung vor zwei Jahren geschaffenen Rechtsgrundlagen zur Umsetzung von Modellprojekten für Drugchecking umzusetzen.

Der Gesetzgeber hatte im Juli 2023 klargestellt, dass Drugchecking zur Schadensminimierung von Drogenkonsum unter bestimmten Bedingungen zulässig ist und mit Änderungen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) die Voraussetzungen für Modellvorhaben in den Ländern geschaffen.

„Drugchecking rettet Leben. Es ist wissenschaftlich belegt, international erprobt und dringend notwendig – die Länder müssen jetzt handeln“, sagte Nina Pritszens, Vorstandsmitglied von Akzept, Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik, bei einer Online-Pressekonferenz.

Trotz dramatisch hoher Zahlen drogenbedingter Todesfälle und dem vermehrten Auftreten hochpotenter synthetischer Opioide und Nitazenen fehlten in den meisten Bundesländern noch immer Angebote zum Drugchecking für Konsumierende. Aktuell haben nach Angaben von Pritszens nur Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg eine entsprechende Rechtsverordnung für Modellprojekte.

Berlin, wo ein erfolgreiches Modellprojekt seit zwei Jahren läuft, habe eine Vereinbarung mit der Senatsverwaltung, die demnächst in eine Rechtsverordnung umgewandelt werde. Bremen sei auch „auf dem Weg“.

Drugchecking könne mittels Laboranalysen von eingereichten illegalen Substanzen die Risiken des Konsums minimieren. „Dieses Angebot für Konsumierende ist zudem immer eingebettet in ein Beratungskonzept, das auf Aufklärung, Risikominimierung und Konsumreflexion setzt“, sagte die Geschäftsführerin von Vista, wo das Berliner Modellprojekt zum Drugchecking seit 2023 durchgeführt wird.

Dafür brauche es Angebote in verschiedenen Settings, um die unterschiedlichen Zielgruppen bedarfsgerecht ansprechen zu können: ambulant in Beratungsstellen, mobil im Nachtleben und auf Festivals sowie integriert in Einrichtungen wie Drogenkonsumräumen.

„Gerade für Opiatkonsumierende mit hohem Mortalitätsrisiko ist ein sofortiger Zugang zu Analyseergebnissen überlebenswichtig. Drugchecking in Konsumräumen kann genau das leisten“, betonte Gabi Becker, Geschäftsführerin Integrative Drogenhilfe (IDH), Frankfurt am Main.

„Die Integration von Drugchecking in Konsumräume erweitert dieses Konzept sinnvoll, da Konsumierende vor gefährlichen Substanzen gewarnt, individuell beraten und bei Bedarf medizinisch versorgt werden können“, sagte Becker.

Um die Bundesländer bei der Umsetzung von Drugchecking zu unterstützen, haben die Integrative Drogenhilfe und der Bundesverband Akzept, gemeinsam mit den Rechtsanwälten Leo Teuter und Justine Diebel, eine Musterrechtsverordnung (RVO) veröffentlicht. „Damit legen wir eine umsetzungsfähige Grundlage vor, mit der die Bundesländer zeitnah eigene Verordnungen erlassen und Modellprojekte starten können“, erklärte Teuter.

PB

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