Suchtrehabilitation soll schneller an stationären Entzug anschließen

Berlin – Suchtpatienten sollen künftig unmittelbar nach ihrer stationären Entzugsbehandlung eine ambulante oder stationäre Suchtrehabilitation anschließen, wenn diese medizinisch indiziert ist. Auf ein entsprechendes „Nahtlosverfahren“ haben sich Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Deutsche Rentenversicherung Bund, Verband der Ersatzkassen(vdek), BKK Dachverband, IKK, Knappschaft und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau verständigt.
„Leider nehmen viele suchtkranke Menschen nach einem qualifizierten Entzug in einem Krankenhaus keine medizinische Rehabilitation in Anspruch oder treten bewilligte Rehabilitationsleistungen nicht an. Dies birgt das Risiko eines Rückfalls“, erläuterte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, der die Handlungsempfehlungen federführend für die anderen Verbände der Krankenkassen verhandelt hat. Das neue Verfahren soll dazu beitragen, dass mehr Suchtpatienten eine Rehabilitationsmaßnahme wahrnehmen und so Rückfälle vermeiden.
„Innerhalb von nur fünf Arbeitstagen sollen die Reha-Träger künftig über den Rehabilitationsantrag entscheiden. Damit beschleunigen wir das Verfahren und verbessern die Versorgung der Versicherten. Gleichzeitig wollen wir erreichen, dass die Suchtkranken schneller als bisher in das Arbeitsleben integriert werden können“, sagte Brigitte Gross, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Begleitende Anreise vorgesehen
„Herzstück des Nahtlosverfahrens ist die begleitete Anreise des Patienten durch einen Mitarbeiter der Suchteinrichtung oder einer Suchtberatungsstelle. Damit wollen wir erreichen, dass alle Patienten tatsächlich ohne Umwege in der Rehabilitation ankommen“, erläuterte der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
Eine schnelle Reha sei „in jedem Fall sinnvoll“, denn eine zu lange Pause zwischen Akutphase und Reha sei weder im Suchtbereich noch bei anderen Erkrankungen sinnvoll, erklärte die Deutsche Gesellschaft für medizinische Rehabilitation in einer ersten Stellungnahme gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.
In Deutschland gelten nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rund 1,77 Millionen Menschen zwischen 18 und 64 Jahren als alkoholabhängig. Bei weiteren 1,6 Millionen liegt ein Alkoholmissbrauch vor. Jedes Jahr sterben in Deutschland mindestens 74.000 Menschen im Zusammenhang mit Alkohol oder dem kombinierten Konsum von Alkohol und Tabak. Schätzungsweise bis zu 1,9 Millionen Menschen in Deutschland gelten als medikamentenabhängig. Zudem starben im vergangenen Jahr mehr als 1.300 Menschen infolge ihres Drogenkonsums.
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