Politik

Süden Frankreichs ist Coronahoch­risikogebiet

  • Montag, 9. August 2021
Touristen gehen in dem Ferienort an der französischen Riviera an einem Schild vorbei, das zum Tragen von Masken auffordert. Die Bundesregierung stuft größere Teile Frankreichs als Coronahochrisikogebiet ein./dpa
Touristen gehen in dem Ferienort an der französischen Riviera an einem Schild vorbei, das zum Tragen von Masken auffordert. Die Bundesregierung stuft größere Teile Frankreichs als Coronahochrisikogebiet ein./dpa

Berlin – Die Bundesregierung hat größere Teile Südfrankreichs als Coronahochrisikogebiet eingestuft. Seit gestern gelte das für die Regionen Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d'Azur sowie die Insel Korsika und auch für die französischen Überseegebiete Guadeloupe, Martinique, Réunion, St. Martin und St. Barthélemy, teilte das Robert-Koch-Institut (RKI) mit. Die Niederlande sind nach einem Rückgang der Infektionszahlen dann nicht mehr Hochrisikogebiet – mit Ausnahme der Landesteile in Übersee.

Außerhalb Europas stufte die Bundesregierung weitere Staaten als Hochrisikogebiete ein: Algerien, Bangladesch, Haiti, Honduras, Irak, Kasachstan, Korea (Demokratische Volksrepublik), Marokko, Mexiko, Myanmar, Papua-Neuguinea, Philippinen, Senegal, Tadschikistan, Thailand, Trinidad und Tobago, Turk­menistan und Usbekistan.

Menschen, die aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreisen, müssen eine digitale Einreise­anmeldung ausfüllen. Rückkehrer, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen in Deutschland in Qua­ran­täne. Ein Freitesten mit einem frischen Negativ-Nachweis ist frühestens nach fünf Tagen möglich.

Seit gestern gelten zudem neue Regeln: Alle Menschen ab zwölf Jahren müssen bei der Einreise nach Deutschland nachweisen können, dass sie entweder negativ auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet, gegen COVID-19 geimpft oder genesen sind. Eine solche Vorgabe gab es zuvor schon für alle Flugpassa­giere. Jetzt gilt sie für alle Verkehrsmittel, also auch bei Einreisen per Auto oder Bahn. Wer dagegen ver­stößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

„Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen, jedoch nicht von der Quarantäne­pflicht. Kinder unter zwölf Jahren können die Quarantäne aber fünf Tage nach Einreise beenden – auch ohne Test“, schreibt die Bundesregierung in einem Hinweis zu den neuen Regeln für Ein- und Rückreisen nach Deutschland.

Frankreich steckt derzeit in einer vierten Coronawelle. Innerhalb einer Woche infizierten sich zuletzt landesweit etwa 225 Menschen je 100.000 Einwohnern. Bereits Mitte Juli hatte Staatschef Emmanuel Macron im Kampf gegen das Virus SARS-CoV-2 strengere Regeln angekündigt. Wegen teils heftiger Kritik rief Premierminister Jean Castex den Verfassungsrat an. Auch einige Abgeordnete wandten sich an die Instanz.

In den Niederlanden gehen Neuinfektionen drastisch zurück, nachdem die Regierung die Notbremse gezogen hat: Discos und Nachtclubs sind wieder geschlossen und Festivals untersagt. Museen, Theater, Zoos und Kinos sind aber geöffnet, ebenso Restaurants und Geschäfte.

Gaststätten müssen um Mitternacht schließen. Maskenpflicht gilt nur für Busse und Bahnen und Flug­häfen. Kann bei Veranstaltungen kein Sicherheitsabstand eingehalten werden, wird von Besuchern ein negatives Testergebnis oder ein Impfnachweis verlangt.

dpa

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