Ärzteschaft

Suizidpräventionsgesetz: KBV mahnt Ausbau ambulanter Versorgungsstrukturen an

  • Montag, 27. Juli 2026
/Robert Kneschke, stock.adobe.com
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Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention begrüßt, gleichzeitig aber angemahnt, die dazu notwendigen Strukturen in der psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung zu stärken.

Der Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium knüpft an ein Vorhaben aus der vergangenen Legislaturperiode an. Bereits Ende 2024 hatte das Bundeskabinett ein Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention beschlossen.

Ziel war und ist, die Prävention von Suizidversuchen und Suiziden zu verbessern sowie Information, Aufklärung, Forschung und Unterstützung zur Suizidprävention zu stärken. Unter anderem sollen die Länder dazu auf einen flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau der Krisendienste hinwirken.

„Der Gesetzentwurf verfolgt den richtigen Ansatz, die Rahmenbedingungen für die Suizidprävention zu verbessern und Unterstützungsangebote auszubauen“, heißt es in der KBV-Stellungnahme. Wichtig sei aber, keine Doppelstrukturen zu schaffen, denn bereits heute sei die Suizidprävention ein zentraler Bestandteil der ambulanten haus- und fachärztlichen sowie psychotherapeutischen Versorgung.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährde diese Versorgungsmöglichkeiten allerdings, zum Beispiel durch die vorgesehene Streichung der extrabudgetären Vergütung und den Wegfall der Kurzzeittherapie-Zuschläge.

Positiv bewertet die KBV, dass der Referentenentwurf keine Hinweispflicht gegenüber suizidgefährdeten Personen mehr enthält. Ein früherer Entwurf von 2024 hatte vorgesehen, dass Praxen gesetzlich verpflichtet werden sollten, suizidgefährdete Personen auf bestimmte Hilfsangebote hinzuweisen. Aus Sicht der KBV ist dies nicht erforderlich, da entsprechende Verpflichtungen für Ärzte und Psychotherapeuten bereits durch das Berufsrecht bestehen.

Die Einrichtung einer neuen Bundesfachstelle für Suizidprävention, die der Gesetzentwurf vorsieht, ist aus Sicht der KBV „grundsätzlich sinnvoll“. Deren Aufgabe soll es unter anderem sein, bestehende Hilfsangebote und Akteure miteinander zu vernetzen und am Aufbau eines digitalen Verzeichnisses von Informations-, Hilfs- und Beratungsangeboten mitzuwirken.

Positiv sieht die KBV auch, verschiedene Maßnahmen zur Suizidprävention in Modellvorhaben zu erproben, um bestehende Versorgungsstrukturen zu vernetzen und weiterzuentwickeln. 

Wenn Sie Suizidgedanken haben oder bei einer anderen Person wahrnehmen: Kostenfreie Hilfe bieten in Deutschland der Notruf 112, die Telefonseelsorge 0800/1110111 und das Info-Telefon Depression 0800/3344 533. Weitere Infos und Adressen unter www.deutsche-depressionshilfe.de.  

hil

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