Ausland

Supreme Court lässt weitgehendes Abtreibungsverbot in Texas zunächst in Kraft

  • Montag, 25. Oktober 2021
Der US-Supreme Court in Washington D.C. /picture alliance, TASS, Yegor Aleyev
Der US-Supreme Court in Washington D.C. /picture alliance, TASS, Yegor Aleyev

Washington – Der Oberste Gerichtshof der USA hat das weitgehende Abtreibungsverbot in Texas zu­nächst in Kraft gelassen. Der Supreme Court in Washington setzte am vergangenen Freitag aber für den 1. November eine Anhörung zu dem umstrittenen sogenannten Herzschlaggesetz an.

Die Regierung von US-Präsident Joe Biden hatte beantragt, das texanische Gesetz, das Abbrüche etwa ab der sechsten Schwanger­schaftswoche verbietet, umgehend außer Kraft zu setzen.

Das strengste Abtreibungsgesetz der USA war Anfang September im konservativ regierten Texas in Kraft getreten. Seitdem gibt es erbitterte juristische Auseinandersetzungen. Die Biden-Regierung sieht das Ge­setz als verfassungswidrig an, weil der Supreme Court 1973 in einem Grundsatzurteil das Recht von Frau­en auf Schwangerschaftsabbrüche verankert hatte.

Das texanische Gesetz verbietet Abbrüche ab dem Zeitpunkt, zu dem der Herzschlag des Fötus festge­stellt werden kann, also etwa ab der sechsten Schwangerschaftswoche. Viele Frauen wissen zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht, dass sie schwanger sind. Selbst im Fall einer Vergewaltigung oder bei Inzest sieht das texanische Gesetz keine Ausnahmen vor.

Für Empörung sorgt auch, dass nicht die texanischen Behörden die neuen Regelungen durchsetzen sollen, sondern Privatleute. Bürger werden ermutigt Menschen zu verklagen, die sie verdächtigen, Frauen bei einem Abbruch nach der sechsten Woche geholfen zu haben. Neben Kliniken und deren Mitarbeitern könnte dies auch Verwandte oder einen Taxifahrer treffen, der eine Schwangere zur Klinik gebracht hat. Die Hinweisgeber erhalten im Falle einer Verurteilung 10.000 Dollar.

Das Abtreibungsrecht ist eines der in den USA am meisten umkämpften gesellschaftlichen Themen. Der Supreme Court hatte 1973 in seinem Grundsatzurteil „Roe v. Wade“ das grundsätzliche Recht von Frauen auf einen Schwangerschaftsabbruch verankert. Als Richtlinie gilt, dass Abbrüche grundsätzlich so lange erlaubt sind, bis der Fötus außerhalb des Mutterleibs lebensfähig wäre. Das ist etwa nach 22 bis 24 Schwangerschaftswochen der Fall.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung