Vermischtes

Supreme Court lehnt Bayers Berufungsantrag in Glyphosat-Fall ab

  • Dienstag, 21. Juni 2022
/picture alliance, ASSOCIATED PRESS, Manuel Balce Ceneta
/picture alliance, ASSOCIATED PRESS, Manuel Balce Ceneta

Washington – Bayer ist in einem wegweisenden Rechtsstreit um angebliche Krebsrisiken des Unkrautvernich­ters Glyphosat mit einem Berufungsantrag beim obersten US-Gericht gescheitert. Der US Supreme Court gab heute in Washington bekannt, sich mit dem für viele andere US-Verfahren richtunggebenden Fall nicht zu befassen.

Für Bayer stirbt damit zunächst die Hoffnung auf einen Befreiungsschlag im Dauerkonflikt um juristische Altlasten, die der Agrarchemie- und Pharmakonzern sich mit dem über 60 Milliarden Dollar teuren Kauf des US-Saatgutriesen Monsanto 2018 eingebrockt hatte.

Konkret ging es bei dem Antrag beim Supreme Court um die Überprüfung eines Urteils zugunsten des Klägers Edwin Hardeman, der glyphosathaltige Monsanto-Produkte für seine Krebserkrankung verantwortlich machte. Ihm waren 2019 nach einem Gerichtsprozess letztendlich gut 25 Millionen Dollar Schadenersatz zugespro­chen worden.

Bayer weist vehement zurück, dass Glyphosat Krebs verursacht. Der Konzern argumentiert mit der Zustim­mung von Aufsichtsbehörden und Studien, die belegen sollen, dass Unkrautvernichter wie Monsantos um­strittenes Roundup bei vorschriftsgemäßer Anwendung sicher seien.

Bayer hatte große Hoffnung darauf gesetzt, dass der Supreme Court die Entschei­dung kippt. Das hätte Sig­nalwirkung für zahlreiche weitere Glyphosatklagen in den USA gehabt, von denen für den Dax-Konzern milliardenschwere Rechtsrisiken abhängen.

Doch überraschend kommt die Entscheidung des obersten US-Gerichts, den Fall Hardeman nicht anzuneh­men, nicht. Die Regierung von Präsident Joe Biden hatte dem Supreme Court bereits von der Annahme des Falls abgeraten. Das war eine durchaus beachtliche Kehrtwende – unter Vorgänger Donald Trump hatte sich Washington zunächst noch hinter Bayer gestellt.

Das Leverkusener Unternehmen hatte bereits die Weichen für eine Schlappe beim Supreme Court gestellt. Für diesen Fall hatte Bayer im vergangenen Sommer zusätzliche Rückstellungen von 4,5 Milliarden Dollar gebil­det.

Mit diesem Geld will der Konzern ein Programm aufsetzen, um in den kommenden 15 Jahren mit den Forde­rungen potenzieller neuer Kläger in den USA umzugehen.

Die vielen Klagen, mit denen Bayer in den USA konfrontiert ist, stützen sich besonders auf eine Einschätzung der Internationalen Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation. Sie stufte Monsantos Unkraut­vernichter 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ für Menschen ein.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung