Politik

Systemische Therapie: Bundesregierung fordert G-BA zur zügigen Entscheidung der Zulassung auf

  • Dienstag, 17. Juli 2018

Berlin – Die Bundesregierung hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aufgefordert, die Beratungen über die Anerkennung der systemischen Therapie zügig abzuschließen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/3280) auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor.

Es geht dabei um die Entscheidung, ob die systemische Therapie (ST) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen und damit von den Krankenkassen finanziert wird. Diese Entscheidung liegt beim G-BA, über den das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Rechtsaufsicht führt.

Wissenschaftliche Anerkennung erfolgte erstmals 2008

Hintergrund der Kleinen Anfrage ist, dass die wissenschaftliche Anerkennung der systemischen Therapie für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) für einige Anwendungsbereiche bereits seit Dezember 2008 vorliegt. Im April 2013 eröffnete der G-BA schließlich das Bewertungsverfahren der ST für Erwachsene.

Im August 2014 beauftragte der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) mit einer Nutzenbewertung als Grundlage für eine endgültige Entscheidung. Das Gutachten des IQWIG liegt seit Mai 2017 vor. Eine Beschlussfassung des G-BA ist jedoch noch nicht erfolgt. Paragraf 135 SGB V sieht indes eine Methodenbewertung in der Regel innerhalb von drei Jahren vor, beziehungsweise innerhalb von sechs Monaten nach Vorlage des IQWiG-Gutachtens.

Die beiden Berufs- und Fachverbände Systemische Gesellschaft (SG) und Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) vermuten in einer Mitteilung, dass die Verzögerung beim G-BA mit den Auswirkungen einer Zulassung auf die Bedarfsplanung zusammenhängen könnte. In der Kleinen Anfrage der Grünen wird die Bundesregierung, also das BMG, explizit aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Das BMG stellt in seiner Antwort klar, dass eine Vermischung der Fragen der Nutzenbewertung mit möglichen Auswirkungen auf Kosten für psychotherapeutische Kassensitze unzulässig sei.

Als weitere Gründe für die lange Entscheidungsdauer verweist das BMG auf die „Komplexität“ der Bewertung der systemischen Therapie als Psychotherapieverfahren, die einen „erhöhten Bewertungsaufwand“ darstelle. Darüber hinaus werde die Empfehlung des IQWiG „von den im G-BA vertretenen Organisationen unterschiedlich wahrgenommen“, heißt es in der Antwort.

Im Unterausschuss Methodenbewertung des G-BA habe man sich deshalb darauf verständigt, „zur Lösung des Dissenses die Expertise der Fachöffentlichkeit einzubinden“. In Kürze solle ein Stellungnahme­verfahren mit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften und den Heilberufekammern durchgeführt werden.

Der Vorsitzende der DGSF, Björn Enno Hermans, fordert eine schnelle Entscheidung: „Es ist nicht länger hinzunehmen, dass die Beschlussfassung in den zuständigen Gremien weiter verschleppt wird.“ Notfalls müsse das BMG im Rahmen seiner Rechtsaufsicht eine Entscheidung herbeiführen, fordert er. Ulrike Borst, Vorsitzende der SG, ergänzt: „Systemische Therapie ist ein hochwirksames Psychotherapieverfahren, das auch in Deutschland den Versicherten nicht weiter vorenthalten werden darf.“

PB

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