Tarifeinigung für nichtärztliches Personal am Uniklinikum Dresden

Dresden – Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden und die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) haben sich auf ein Tarifergebnis 2024/25 für das nichtärztliche Personal des Hauses verständigt.
Demnach wird es am Universitätsklinikum nicht nur Entgeltsteigerungen geben, sondern auch einen bis zum 31. Dezember 2024 befristeten pauschalen Belastungsausgleich für fest definierte Bereiche, für die der Gesetzgeber ab dem 1. Juli 2024 eine gesetzliche Regelung zur Bestimmung des Pflegepersonalbedarfs im Verhältnis zum Pflegeaufwand an Patienten festgelegt hat. Der neu ausgehandelte Tarifvertag tritt laut der Mitteilung rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft und ist zwei Jahre gültig.
„Die jetzt erreichte Einigung gibt uns die Möglichkeit, auch in den kommenden beiden Jahren verlässlicher Arbeitgeber zu sein, der seinen Mitarbeitenden wertschätzend gegenübertritt“, kommentierte Michael Albrecht, Medizinischer Vorstand am Uniklinikum, das Verhandlungsergebnis.
Die Einigung sieht steigende Entgelte in drei Stufen vor: Zum 1. August 2024 steigen die Gehälter um 3,5 Prozent. Eine weitere Erhöhung um vier Prozent folgt am 1. Januar 2025, die dritte um noch einmal drei Prozent am 1. August 2025.
Beschäftigte, die am 1. Januar 2024 und am 1. Mai 2024 in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen oder innerhalb dieses Zeitraumes von einem Ausbildungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis übernommen wurden, erhalten mit der Entgeltzahlung im Monat Mai 2024 eine Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten eine anteilige Zahlung.
Weiterhin haben sich die Partner auf eine Übergangslösung zum Belastungsausgleich in Form von pauschalen Zeitgutschriften für die am Entlastungsteil partizipierenden PPR-Bereiche geeinigt – dies gilt bis Ende 2024 und soll im vierten Quartal 2024 erneut besprochen werden. Das Universitätsklinikum verpflichtet sich, den Abschluss einer Dienstvereinbarung „Arbeitszeitkonto-Entlastung“ mit dem Personalrat auf den Weg zu bringen.
„Schon 2023 haben wir uns klar zu wirksamen Regelungen zur Vermeidung von Überlastsituationen bekannt. Mit dem Abschluss eines Arbeitszeitkontos-Entlastung haben wir die Verwendungsmöglichkeiten der Zeitgutschriften nachjustiert“, sagte Frank Ohi, Kaufmännischer Vorstand am Uniklinikum.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: