Politik

Telefonische Krankschreibung bis Ende Mai möglich

  • Freitag, 18. März 2022
/picture alliance, Karl-Josef Hildenbrand
/picture alliance, Karl-Josef Hildenbrand

Berlin – Die Coronasonderregeln für die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei leichten Atemwegsinfekten ist nochmals um weitere zwei Monate bis einschließlich zum 31. Mai 2022 verlängert worden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden.

Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können damit weiterhin telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden.

Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen, schreibt der G-BA. Eine einmalige Verlängerung der Krankschrei­bung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.

Wie der G-BA betonte, halte man die Entscheidung trotz der geplanten bundesweiten Lockerung der In­fektionsschutzmaßnahmen durch den Gesetzgeber für „sachgerecht“. So seien Arztpraxen kein „normaler“ Ort im öffentlichen Leben.

Dort träfen vielmehr Menschen mit verschiedenen medizinischen Problemen aufeinander. Die Sonder­regelung helfe, Kontakte in Arztpraxen zu vermeiden und schütze damit Patienten wie Mitarbeiter.

Der Beschluss zur Verlängerung der Coronasonderregelung tritt mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft. Unabhängig von der Sonderregelung gilt, dass Versicherte im Rahmen einer Videosprechstunde eine Krankschreibung erhalten können.

Bei anderen Coronasonderregelungen aus dem Bereich der Veranlassten Leistungen hat der Bundesaus­schuss entschieden, ab 1. April 2022 zu den regulären Richtlinienregelungen zurückzukehren.

EB

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