Politik

Telemedizin und Videosprechstunden kaum genutzt

  • Mittwoch, 5. Dezember 2018
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Berlin – Telemedizinische Anwendungen sind im vergangenen Jahr noch kaum genutzt worden. Das zeigt ein Bericht des Bewertungsausschusses zur ambulanten teleme­dizinischen Leistungserbringung an die Bundesregierung. Demnach wurden etwa telekonsiliarische Befundbeurteilungen von Röntgenaufnahmen und telemedizinische Videosprechstunden im Zeitraum zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2017 „noch nicht in nennenswertem Umfang erbracht“.

Beispielsweise wurde die Beauftragung der telekonsiliarischen Befundbeurteilungen von Röntgenaufnahmen im dritten Quartal des vergangenen Jahres bundesweit 137-mal, im vierten Quartal 142-mal abgerechnet. 30 Patienten wurden bundesweit im Rahmen einer telemedizinischen Videosprechstunde im dritten Quartal 2017, 68 im vierten Quartal 2017 betreut.

Der Bewertungsausschuss schränkt aber zugleich ein, dass die technischen Voraussetzungen für eine telemedizinische Leistungserbringung zum 1. April 2017 nur in geringem Umfang vorhanden gewesen seien. So seien beispielsweise erst im dritten Quartal des vergangenen Jahres die ersten der derzeit neun Anbieter für Videosprechstunden-Software zertifziert gewesen. Die weitere Entwicklung bleibe abzuwarten, heißt es in dem Report. Für das laufende Jahr macht der Bericht keine Angaben.

Telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgen- und CT-Aufnahmen werden seit dem 1. April 2017 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vergütet. Ebenfalls aufgenommen in den EBM wurde die Videosprechstunde zur Verlaufskontrolle von Erkrankungen, sofern eine Erstbegutachtung durch dieselbe Arztpraxis mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt vorausgegangen ist.

Die Videosprechstunde kann dem Bericht nach von einer Vielzahl von Facharztgruppen in einem definierten Indikationsspektrum angewendet werden. Videosprechstunden könnten etwa zur visuellen Verlaufskontrolle von Operationswunden, sonstigen Wunden, Dermatosen, zur visuellen Beurteilung von Bewegungsstörungen, auch nervaler Genese, zur Beurteilung der Stimme und des Sprechens und zur anästhesiologischen, postoperativen Verlaufskontrolle erfolgen.

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