Thüringen: Patienten werden nicht mehr zwangszugewiesen

Weimar – Patienten können bei fehlenden freien Terminen nicht mehr darauf setzen, von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Thüringen direkt einem Augenarzt zugewiesen zu werden. Eine Frist, gegen die Entscheidung des Thüringer Landessozialgerichts zu Zwangszuweisungen vorzugehen, hat die KV verstreichen lassen, wie ein Sprecher gestern bestätigte. Zuvor hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe darüber berichtet.
Erhielten Patienten bei einem Facharzt keinen Termin, konnten sie in der Vergangenheit von der KV einem Arzt zugewiesen werden. Gegen diese Praxis hatte sich ein Augenarzt aus Ostthüringen gerichtlich gewehrt – mit Erfolg. Statt Patienten einem Arzt zuzuweisen, beschränkt sich die KV nun darauf, Ärzte zu bitten, eine bestimmte Anzahl an Terminen für die Terminservicestelle frei zu halten. Patienten, die sich selbst erfolglos um einen Termin bei einem niedergelassenen Arzt bemüht haben, können nur noch über die Terminservicestelle an einen Arzt vermittelt werden.
„Besonders begehrt sind Termine bei Augenärzten in den Regionen um Gera und Suhl“, sagte ein Sprecher der KV Thüringen in Weimar. Bislang sollten Augenärzte zwei Termine pro Monat an die KV melden, inzwischen sei die Zahl auf einen Termin pro Woche hochgesetzt worden, wie der Sprecher sagte. Wird ein solcher Termin bis fünf Tage vorher nicht vergeben, geht er zurück an die jeweilige Arztpraxis.
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