Thüringens Verfassungsrichter: Ausgangssperre war rechtswidrig

Weimar – Thüringens Verfassungsrichter haben die Verlängerung einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung während der Coronazeit für verfassungswidrig erklärt. Betroffen von der Landesverordnung aus dem Januar 2022 waren alle Menschen, die nicht geimpft oder von einer Infektion genesen waren.
Die von der Thüringer AfD-Fraktion angegriffene Verordnung, mit der damals unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen verlängert worden waren, genüge nicht den formellen Anforderungen, entschieden die Verfassungsrichter heute in Weimar.
Zudem seien sie auch wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf körperliche Bewegungsfreiheit verfassungswidrig. Diese Entscheidung beziehe sich nur auf den Geltungszeitraum der Verordnung vom 21. Januar bis 6. Februar 2022 und nicht auf die gesamte Zeit der Coronapandemie, informierte eine Gerichtssprecherin.
Die AfD-Landtagsfraktion hatte die Überprüfung der Verordnung vom 21. Januar 2022 verlangt. Dabei ging es unter anderem um die Zulässigkeit der damals verhängten Zugangs-, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen nicht geimpfter und nicht genesener Menschen. In anderen Punkten verwarf der Verfassungsgerichtshof den Normenkontrollantrag der AfD als unzulässig.
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