Politik

TK schließt Vertrag zu Genexpressionstests bei Brustkrebs

  • Donnerstag, 16. Januar 2020
Laut der TK kann jede Klinik oder Praxis dem Vertrag für diese spezielle Versorgung beitreten, sofern sie die Teilnahme- und Qualitätskriterien erfüllt. /tossi66, stock.adobe.com
Laut der TK kann jede Klinik oder Praxis dem Vertrag für diese spezielle Versorgung beitreten, sofern sie die Teilnahme- und Qualitätskriterien erfüllt. /tossi66, stock.adobe.com

Hamburg – Brustkrebspatienten, die bei der Techniker Krankenkasse (TK) versichert sind, können ab sofort alle von der Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie (AGO) em­pfohlenen Genexpressionstests zur Entscheidung für oder gegen den Einsatz einer Che­mo­therapie nutzen. Das sieht ein neuer Vertrag der TK mit dem Bundesverband Deutscher Pathologen (BDP) und einer Managementgesellschaft vor.

Eine Basis für diese Diagnostik ist die seit dem Jahr 2006 laufende TAILORx-Studie. Sie untersucht, ob der „Oncotype DX Breast Recurrence Score Test“, der die Aktivität von 21 Genen im Primärtumor misst, bei der Ent­scheidung für oder gegen eine Chemotherapie helfen kann. Zentrale Ergebnisse erschie­nen Mitte 2018 im New England Journal of Medicine (DOI: 10.1056/NEJMoa­1804710).

Mitte 2019 machte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) daher den Biomarkertest „Oncotype DX Breast Recurrence Score“ bei Brustkrebs zur Kassenleistung. „Bisher ist nur der Oncotype-Test für die reguläre Kos­tenerstattung zugelassen. Mit dem Vertrag ergän­zen wir die derzeitige Regelver­sorgung und ermöglichen Ärzten und Patientinnen Wahl­frei­heit – unabhängig vom Hersteller“, erklärte jetzt der stellvertretende Vorstandsvorsit­zende der TK, Thomas Ballast. Konkret umfasse die neue Vereinbarung die Tests Endopre­dict, Prosigna und Mammaprint.

„Mit Genexpressionstests sind präzisere Aussagen über das Risiko eines Tumorrückfalls möglich. Das haben inzwischen zahlreiche klinische Studien gezeigt. Durch den TK-Ver­trag können die Ärzte den Test einsetzen, der für die Frau am besten geeignet ist. Das ist ein guter und wichtiger Schritt für eine bessere Versorgung – gerade bei einer so le­bensbedrohlichen Krankheit“, sagte der BDP-Präsident Karl-Friedrich Bürrig.

Schätzungen des G-BA zufolge können Ärzte bei fast 30 Prozent der Patientinnen mit frühem Brustkrebs keine eindeutige Therapieempfehlung für oder gegen eine Chemo­therapie geben. Dies entspricht deutschlandweit etwa 20.000 Patientinnen pro Jahr.

Der neue Vertrag gilt bundesweit. Laut der TK kann jede Klinik oder Praxis dem Vertrag für diese spezielle Versorgung beitreten, sofern sie die Teilnahme- und Qualitätskriterien erfüllt.

hil

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