TK schließt Vertrag zu Genexpressionstests bei Brustkrebs

Hamburg – Brustkrebspatienten, die bei der Techniker Krankenkasse (TK) versichert sind, können ab sofort alle von der Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie (AGO) empfohlenen Genexpressionstests zur Entscheidung für oder gegen den Einsatz einer Chemotherapie nutzen. Das sieht ein neuer Vertrag der TK mit dem Bundesverband Deutscher Pathologen (BDP) und einer Managementgesellschaft vor.
Eine Basis für diese Diagnostik ist die seit dem Jahr 2006 laufende TAILORx-Studie. Sie untersucht, ob der „Oncotype DX Breast Recurrence Score Test“, der die Aktivität von 21 Genen im Primärtumor misst, bei der Entscheidung für oder gegen eine Chemotherapie helfen kann. Zentrale Ergebnisse erschienen Mitte 2018 im New England Journal of Medicine (DOI: 10.1056/NEJMoa1804710).
Mitte 2019 machte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) daher den Biomarkertest „Oncotype DX Breast Recurrence Score“ bei Brustkrebs zur Kassenleistung. „Bisher ist nur der Oncotype-Test für die reguläre Kostenerstattung zugelassen. Mit dem Vertrag ergänzen wir die derzeitige Regelversorgung und ermöglichen Ärzten und Patientinnen Wahlfreiheit – unabhängig vom Hersteller“, erklärte jetzt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der TK, Thomas Ballast. Konkret umfasse die neue Vereinbarung die Tests Endopredict, Prosigna und Mammaprint.
„Mit Genexpressionstests sind präzisere Aussagen über das Risiko eines Tumorrückfalls möglich. Das haben inzwischen zahlreiche klinische Studien gezeigt. Durch den TK-Vertrag können die Ärzte den Test einsetzen, der für die Frau am besten geeignet ist. Das ist ein guter und wichtiger Schritt für eine bessere Versorgung – gerade bei einer so lebensbedrohlichen Krankheit“, sagte der BDP-Präsident Karl-Friedrich Bürrig.
Schätzungen des G-BA zufolge können Ärzte bei fast 30 Prozent der Patientinnen mit frühem Brustkrebs keine eindeutige Therapieempfehlung für oder gegen eine Chemotherapie geben. Dies entspricht deutschlandweit etwa 20.000 Patientinnen pro Jahr.
Der neue Vertrag gilt bundesweit. Laut der TK kann jede Klinik oder Praxis dem Vertrag für diese spezielle Versorgung beitreten, sofern sie die Teilnahme- und Qualitätskriterien erfüllt.
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