Ärzteschaft

TK und KV Schleswig-Holstein schaffen Wirtschaftlichkeits­prüfung für Generika ab

  • Freitag, 6. November 2015

Hamburg – Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Kassenärztliche Vereinigung in Schleswig-Holstein (KVSH) haben die Wirtschaftlichkeitsprüfung für rabattierte Generika aufgehoben. Ärzte können ab sofort einem entsprechenden Vertrag beitreten. Mit dem Beitritt erhalten sie zugleich die Möglichkeit, über die indikationsgerechte und wirtschaftliche Versorgung mit Arzneimitteln informiert und beraten zu werden.

„Wir haben verstanden, dass es Ärzten aufgrund der verschiedenen Generika-Rabattverträge oft schwerfällt, das wirtschaftlichste Arzneimittel zu verordnen“, sagte der stellvertretende TK-Vorstandsvorsitzende Thomas Ballast und fügte hinzu: „Aus diesem Grund sehen wir Verordnungen von Generika grundsätzlich als wirtschaftlich an.“

Ziel sei es zudem, den Grundsatz „Beratung vor Regress“ zu stärken und Bürokratie abzubauen. Teilnehmende Ärzte erhalten deshalb zusätzlich zu dem jährlich erscheinenden Innovationsreport quartalsweise auch den TK-Arzneimittelreport über ihre Verordnungsweise (TK-AMR) und die mehrfach im Jahr erscheinenden Nutzenbewertungsnews (AMNOG-News).

Bei Anhaltspunkten für eine unzweckmäßige oder unwirtschaftliche Verordnungsweise des Vertragsarztes, insbesondere vor dem Hintergrund des patientenrelevanten Zusatznutzens, kann die TK zudem eine zusätzliche individuelle Beratung anbieten. „Der Vertrag ist aus unserer Sicht ein gutes Instrument, Regressängste abzubauen und die niedergelassenen Ärzte im sicheren und wirtschaftlichen Umgang mit innovativen Arzneimittel zu begleiten“, machte Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der KVSH, deutlich.

Das Angebot der individuellen Beratung durch die TK kann ihrer Meinung nach den Ärzten dabei helfen, Arzneimittel sicher zu verordnen und dabei die Nutzenbewertung mit einfließen zu lassen.

hil

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