Vermischtes

TK unterstützt digitales Hörscreening als betriebliche Gesundheitsvorsorge

  • Mittwoch, 1. November 2017

Hamburg – Mitarbeiter von Philips können zukünftig mithilfe eines digitalen Hör­screenings ihre Hörfähigkeit testen. Der Konzern und die Techniker Krankenkasse (TK) haben jetzt einen entsprechenden Versorgungsvertrag nach Paragraf 132f des neuen GKV-Präventionsgesetzes geschlossen. Mitarbeiter haben nun die Möglichkeit, über fest installierte Tablets, auf denen die App Audimatch läuft, bequem und selbstständig in weniger als zehn Minuten ihre Hörfähigkeit auf die Probe zu stellen.

„Unser Anspruch ist es, für unsere Kunden die Medizin von morgen schon heute erlebbar zu machen“, erklärte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der TK, Thomas Ballast. Dazu liefert Audimatch als vorkalibrierte Einheit mit speziellen Audiometriekopfhörern verlässliche Angaben zur prozentualen Hörfähigkeit.

Alles anonym

Die Testergebnisse bleiben anonym. Sie werden nur auf Wunsch gespeichert und bleiben auch dann für den Arbeitgeber unzugänglich. Ist das Hörvermögen der Testperson gut, erfolgt der entsprechende Hinweis und ein Angebot für weiterführende Informationen rund um Hörgesundheit, Vorbeugung und Schutz.

Zeigt das Hörvermögen der Test­person auffällige Abweichungen, erfolgt die Empfehlung zur ärztlichen Kontrolle im Rahmen der kassenärztlichen Regelversorgung. Diese ist ebenso wie die Nutzung von Audimatch freiwillig.

Bei Philips steht den Mitarbeitern der Betriebsarzt direkt als Ansprechpartner zur Verfügung und berät nach dem Hörscreening auf Wunsch zum Ergebnis. „Wir nutzen nun gemeinsam mit den Betriebsärzten erstmalig den neuen Handlungsspielraum, den uns das Präventionsgesetz ermöglicht hat“, erklärte Sabine Voermans, Leiterin Gesundheitsmanagement der TK.

hil/sb

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