Tod eines Babys: Ermittlungen gegen Klinik eingestellt
Köln – Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen das Evangelische Krankenhaus Bielefeld eingestellt. Demnach wird keine Anklage gegen die Klinik erhoben, in der ein Student im praktischen Jahr (PJ) einem Säugling versehentlich ein orales Antibiotikum in die Vene gespritzt hatte. Das Baby war daraufhin gestorben. Der PJler wurde bereits im August 2013 von einem Berufungsgericht wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Es sei kein Verschulden der Klinik festgestellt worden, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bielefeld mit. Die Ermittlungen hatten sich auf den Anfangsverdacht einer Sorgfaltspflichtverletzung bezogen. Denn der Fehler wäre durch ein spezielles System für orale Spritzen vermeidbar gewesen.
Diese haben einen anderen Konus als normale Spritzen und passen nicht auf intravenöse Infusionssysteme. Dieser Anfangsverdacht hat sich aber aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht bestätigt. Die Eltern des verstorbenen Kindes können nach Angaben des Sprechers gegen die Entscheidung eine Beschwerde einlegen.
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